Wie soll man auf den Spruch du fettes Schwein..Geh dich töten reagieren..?
Meine Nachbarin sagt sowas zu mir.
Was ist denn vorgefallen?
Ich habe ihr nachdem ich ihr 90,00 Euro geliehen habe.. Kein Geld mehr geliehen.
Man leiht Fremden auch kein Geld, die wollen dann immer mehr und wenn man ihnen nichts mehr gibt, dann zeigen sie ihr wahres Gesicht und beleidigen einen.
Ist jetzt nun mal so...Mache ich nie wieder.. Ist nur die Frage wie ich nun reagieren soll?
Ignorieren - ist doch gar nicht wert sich überhaupt Gedanken zu solchen Menschen zu machen - die sind weit unter deinem Niveau.....
Wieso..Wie kommst du darauf das sie u ter meinem Niveau sind?
Sonst hättest du hier ganz anders reagiert....
Ah..Wie denn?
4 Antworten
Umdrehen und weggehen. Je mehr du dich in eine Diskussion verwickeln läßt, desto schlimmer wird es.
Wenn du aber unbedingt was erwidern möchtest, wie wäre es damit: Du musst nicht von dir auf andere schließen.
Das glaube ich auch. Jetzt nennt die mich sogar Miststueck..
Vergiss es.. Sinnlos... Alles direkt an die Obrigkeit....An die Heimleitung
Tagebuch (Datum, Uhrzeit, Beleidigung) führen, schauen, ob man ev gelegentlich Zeugen hat... dann auf mehreren Schienen reagieren.
- Strafrechtlich: Strafanzeige UND Strafantrag wegen Beleidigung in mehreren Fällen...da hilft das Tagebuch! (Bei gleichzeitigem Strafantrag wird das nicht sofort wegen "fehlenden öffentlichen Interesses" von der Staatsanwaltschaft niedergeschlagen)
- Mietrechtlich: Mängelanzeige beim Vermieter wegen "fortgesetzter Störung des Hausfriedens durch XY", Kopie der polizeilichen Anzeige dem Mängelschreiben beilegen, und Abhilfe fordern. Nach weiteren 4 Wochen (wenn es weitere Vorfälle gibt, die man natürlich weiter dokumentiert) schriftlich nachfassen und dann mit Mietminderung bei "Nichtabhilfe" drohen...uswuusw.
- Zivilrechtlich: (Kostet leider ein wenig) Über einen Anwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zustellen lassen, die Frau zur Unterschrift und Rücksendung auffordern. Der Haken (für die Beleidigerin) ist übrigens... WENN sie das unterschreibt und zurückschickt, ist das ein mittelbares Schuldeingeständnis (das reicht man an die Staatsanwaltschaft entsprechend weiter) UND man kann dann die entstandenen Anwaltskosten von ihr fordern. Beleidigt sie nach unterschrift weiterhin, dann wird die im Schreiben genannte Summe bei jedem erneuten Vorfall fällig ohne Wenn und Aber. Darüber klärt dich der Anwalt umfassend auf.
Ich hatte mal so ein Pärchen bei mir gegenüber im Mietshaus wohnen. Ich habe alle drei Schritte unternommen. Sie wurden vom Gericht zu einer mittleren dreistelligen Summe (zahlbar an eine gemeinnützige Organisation) verdonnert, sie wurden (da sie nicht aufhörten) vom Vermieter dann nach Abmahnung fristlos gekündigt (ihre Klage gegen die Wohnungskündigung wurde vom Gericht abgewiesen) und mein Anwalt hat wegen der weiteren Vorfälle dann den Gerichtsvollzieher beauftragt... leider war das Pärchen zwischenzeitlich in der Privatinsolvenz. Es dauerte insgesamt 2 Jahre, aber dann war Ruhe, die Typen weggezogen. Mit den neuen Nachbarn verstehe ich mich übrigens prima, im Sommer grillen wir gelegentlich gemeinsam...
Wie treibt man Menschen die in einem Obdachlosenheim leben denn bankrott?
Das ist eine Straftat! Bitte sie einmal höflich, dass zu unterlassen, ansonsten zum Anwalt und Anzeige gemacht.
Das dann Strafanzeige und Straftat... Und so zeigt sie dann ihr wahres Ich....Du fettes Schwein.. Geh dich toeten!!!!
Na das ist ja mal ein Thema was dafuer sorgt, das sie hier rausfliegr..
Auf sowas reagiert man am besten gar nicht. Locker grinsen und weitergehen.
Das ist rund um die Uhr... Tag und Nacht....Rund um die Uhr..
Und so war auch die Heimleitung da gewesen........