Wie schreibt man ein Testament?

5 Antworten

Guten Tag!

Ein Testament, in der Sie die Verfügungen zum Zeitpunkt des Erbfalls festlegen, können Sie selbst errichten, sofern die formellen Voraussetzungen eingehalten werden. Diese sind in § 2247 BGB geregelt.

Danach muss ein Testament

  • eigenhändig geschrieben
  • unterschrieben sein und
  • soll mit Datum, Zeit und Ort versehen werden.

Es ist wichtig, dass das Testament zumindest eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Wird es am Computer erstellt, ist es formungültig. Fehlt die Unterschrift, fehlt es auch an der Abschlussfunktion, dass der Erblasser mit dem Inhalt einverstanden ist. Die Unterschrift stellt eine Bestätigung dar.

Nach Ihrer Aussage versteht es sich, dass Sie Ihr gesamtes Vermögen einer Person vererben möchten. Ist das richtig? In diesem Fall können Sie im Testament niederschreiben, dass ein Alleinerbe bestimmt wird. Das gesamte Vermögen geht dann auf diese Person über (vgl. § 1922 Abs. 1 BGB).

Genaueres dazu sowie Musterformulierungen können Sie hier gerne nachlesen: https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/alleinerbe/alleinerbe.html

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

ja, kann man.

Es muss auf jeden Fall drin stehen, wer Erbe sein soll.

Und wer ggfs. davon abgesehen andere Gegenstände/Bargelder erhalten soll, nennt man Vermächtnis.

Wichtig ist, dass alles handgeschrieben und unterschrieben ist.

Am besten zum Amtsgericht bringen und dort hinterlegen.

Kostet insgesamt kanpp 100 €, dann ist man aber sicher, dass es nicht in falsche Hände gelangt.

Ein Testament muss eigenhändig ge- und unterschrieben werden. Oder man geht zu einem Notar.

Die Regelungen sollten möglichst klar und eindeutig sein.

Bei normalen Sachverhalten kann man das selbst machen. Je komplexer desto mehr macht es Sinn, zum Notar zu gehen.

Ein Notar macht auch dann Sinn, wenn es um Immobilien gehr

Ja, das kannst du auch selbst schreiben. Allerdings ist die Gefahr, dass du dabei Fehler machst relativ groß. Wenn es sich um größere Summen oder Werte handelt, solltest du damit zu einem Anwalt für Erbrecht/Notar gehen.