Wie schreibe ich einen Erläuterungsbericht?

4 Antworten

Die Antwort von Dackelmann, als "Laie" ist nicht falsch, das gehört dazu, eben auch die in der Bauordnung relevanten Forderungen nach Abstandsflächennachweis, Art der Einordnung, Geschosshöhe und (GFZ), Brandschutzkonzept, Bauweise, Rohbau, Ausbauangaben usw. Und als leitender Planer, der auch ein Bauingenieur sein kann und nicht nur ein Architekt, musst du Angaben zur Haustechnik allgemein machen. Die Planung der Haustechnik von einem Fachingenieur. Immer ist Bezug zu nehmen auf die Wünsche des Bauherrn. Für eine Baugenehmigung sind aber die öffentlich-rechtlichen Dinge entscheidend. Die Antwort von Seehausen einem Studenten gegenüber empfinde ich als ungehörig. Jeder hat doch einmal angefangen!


Seehausen  16.01.2011, 17:31

Wieso ist es ungehörig, einem Studenten zu sagen, wo er gesetzliche Vorschriften findet? Oder will er andere für sich studieren lassen??

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Derartige Baubeschreibungen werden in der Regel von den Damen und Herrn BauaufsichtsbeamtInnen gar nicht ernsthaft gelesen. Ich hab's mir deshalb zur Regel gemacht in kurzen, einfachen Sätzen die Funktionsabläufe zu schildern. Beispiel: Aus der Tiefgarage gelangt man über die vorgeschriebene Feuerschleuse zum Fahrstuhlkern, wobei die Treppe .... Auf Materialien geht man meistens im Baubeschreibungsformular ein, aber auf z.B. besondere Energieeinsparungstechniken kann man natürlich auch in der allgemeinen Baubeschreibung eingehen.


Seehausen  16.01.2011, 17:29

Das gehört auch nicht in eine Baubeschreibung, sondern ist aus den Zeichnungen zu ersehen. In eine Baubeschreibung gehört nur, was in den Bauzeichnungen nicht zu erkennen ist und baurechtlich relevant ist. Also z.B. Brandschutzmaßnahmen, Stellplatzberechnungen, Wärmebedarfsnachweise etc.

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Ich bin in der Sache Laie,könnte mir aber vorstellen,das Du beschreibet Warum Du das Haus So geplant hast,mit welchen Vorstellungen Du an die Planung gegangen bist, und auch die vorteile warum viele Dinge so geplant wurden wie Du es gemacht hast,und nicht anders.Kostenvorteile,Bauvorteile,Wohnvorteil.Das wird scon richtig sein


Seehausen  16.01.2011, 17:32

Das interessiert dsie Bauaufsicht alles überhaupt nicht.

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Zu den Bauvorlagen gehört eine "Baubeschreibung". Die Anforderungen daran sind in jeder Bauvorlagenverordnung jeden Bundeslandes genau beschrieben - die Verordnungen sind im Internet schnell zu finden.