Wie oft darf man in der Ausbildung krank sein MFA?

10 Antworten

Letztendlich sollte man das mit der zuständigen Kammer besprechen.

In der Regel ist es allerdings so, dass man ab ca. 10% Fehltagen nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Darüber wird allerdings individuell bei jedem Azubi entschieden.

Bei einem Azubi mit 1er-Schnitt dürften 10% Fehltage unproblematischer sein, als bei einem Azubi, der im Schnitt nur 4en nach Hause bringt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Ich bin echt am verzweifeln wie dumm das einfach ist. Wir haben von der Schule 30 Tage gesagt bekommen aber ich weis nicht ob der der die Regelung gemacht hat mitbekommen hat dass es sich um einen medizinischen Beruf handelt man ist die ganze Zeit von kranken Leuten umgeben :| naja mal abwarten was passiert :D

Genaues steht in deinem Ausbildungsvertrag. Die Fehlzeiten wird dort in Tagen angegeben.

Die häufigsten Regelungen sind 10% oder 60 Tage (bei dreijähriger Ausbildungszeit). Grund des Fernbleibens ist für die Zählung der Tage seit 2005 egal. Das heisst aber nicht, dass du nicht eine A.U Bescheinigung vorbeibringen musst etc. .


LuClRa  26.11.2019, 17:54

In meinem Ausbildungsvertrag steht das nicht! Habe ich noch nie gehört, dass das dort steht.

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Archimedeshiwi  29.11.2019, 14:31
@LuClRa

Wer nimmt dir deine Prüfung ab? Ein Regierungspräsiium? Eine Handelskammer? Eine Berufsinnung? Im Zwifelsfall können die das festlegen. Die können dir die Anzahl der Tage nennen. Ich mache ein Examen und dort sind es 60 Tage in 3 Jahren. Zuständig ist das Regierungspräsidium.

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LuClRa  29.11.2019, 17:43
@Archimedeshiwi

IHK. Klar wissen die das. Aber es steht nicht generell im Ausbildungsvertrag!

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Gibt wohl keinen AG, der "Hurra" schreit, wenn Mitarbeiter krank werden. Aber das lässt sich nun mal nicht vermeiden - eine Krankheit lässt sich ja nicht davon beeinflussen, ob jemand dir erlaubt krank zu sein oder nicht. Wenn du einen Autounfall hast und dir alle Knochen brichst, wirst du wohl lange krank sein. Wenn du dir "nur" den Magen verdorben hast, dann eher nicht so lange. Azubis kann es allerdings insofern betreffen, dass sie dann die fehlenden Zeiten in der Ausbildung wiederholen müssen.

Allerdings ist es so, dass der AG im Fall einer länger andauernden Krankheit nur bis zur 6. Woche dein Gehalt voll weiter bezahlen muss - danach übernimmt die Krankenkasse (weiß nur grad nicht wie lange...) und du bekommst 60% deines Gehalts als Krankengeld.

Sowas kannst du auch mal deinen Lehrer in der Berufsschule fragen, solche Themen werden evtl. auch in Sozialkunde behandelt.