Wie lösche ich endgültig mein PSN-Konto?

2 Antworten

Gemäß § 13 Telemediengesetz (TMG) ist jeder Anbieter von Onlineangeboten verpflichtet dem Nutzer einen Funktion zu offerieren, die ihm gestattet ohne Rückfragen die Vereinbarung zu beenden. Daraufhin gilt das Bundesdatenschutzgesetz zur Löschung, demnach der Anbieter nach Rücknahme der Willenserklärung keine Daten mehr erheben und speichern darf und zur sofortigen Entfernung verpflichtet ist. Eine Rückfrage wie der geforderten Daten ist nicht rechtskonform, insbesondere der Grund. Es steht dem Anbieter nicht zu genau wissen zu müssen warum man den Dienst beendet. Er darf an der Beendigung keinerlei Bedingungen knüpfen.

Ausnahmen nur, wenn Verträge das Ende einer Mitgliedschaft regulieren. Aber auch hier sind Fragen wie der Grund irrelevant.


fraizie  24.10.2016, 05:43

Alles schön und gut, nur sitzt Sony nicht direkt in Deutschland.

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Cricetini  24.10.2016, 05:47
@fraizie

Es ist irrelevant wo der Sitz liegt. Sobald der Zugang über Deutschland möglich ist, hat sich das Unternehmen der lokalen Gesetzgebung zu unterwerfen und entsprechend ihr zu verhalten. Sony unterhält auch in Deutschland Geschäftsstellen und die haben das von dort aus zu ermöglichen.

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