Wie lange ist die Kündigunsfrist in der Probezeit von 6 Monaten?
Hallo, und zwar arbeite ich seit 2 Wochen bei einer Firma und möchte nun kündigen weil ich was besseres gefunden habe.
Aber im Arbeitsvertrag steht nichts wie lange die Kündigungsfrist ist. Dort steht nur Zitat:
,,Kündigung und Kündigungsverfahren Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren richtet sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Danach gilt insbesondere: Bewegungsfoto anzeigen das Schriftformerfordernis für eine Kündigung (§ 623 BGB), die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des unten genannten MTV-DPAG, eine Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG)."
Bin ich sofort dort gekündigt sobald ich es einreiche, also kann ich schon wo anders anfangen, oder muss ich dort noch 3 Wochen arbeiten?
2 Antworten
Warum schaust du nicht einfach im Arbeitsschutzgesetz oder im Tarifvertrag nach. Da bekommst du auf Anhieb die rechtlich bindende Version und läufst nicht Gefahr vom Hörensagen was falsch zu machen.
Die Kuendigungsfristen findest du hier: https://verdipostduisburg.de/tarifwiki/manteltarifvertrag/33-beendigung-des-arbeitsverhaltnisses-durch-ordentliche-kundigung-und-auflosungsvertrag/
In den ersten 2 Wochen kannst du demnach taeglich zum Schichtende kuendigen.
Nach Ablauf der ersten 2 Wochen kommt es dann darauf an, ob eine Probezeit vereinbart wurd oder nicht. Wenn ja, betraegt die Kuendigungsfrist waehrend der hoechstens sechsmonatigen Probezeit 2 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag. Wen aber keine Probezeit vereinbart wurde, betraegt sie dann bereits 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende. Mit dieser Frist koenntest du heute fruehestens zum 15. September kuendigen.