Wie lange darf man in der Uni studieren?
Hallo Leute Eine dumme Frage :) Wie lange darf man an der Uni studieren ?? Also wenn man sein Studium nicht in in der normalen Zeit abgeschlossen hätte .. Kann man noch an der Uni studieren bis man sein Studium abschließen ?!
4 Antworten
Du darfst so lange studieren, wie du möchtest. ABER: Es gibt meistens Beschränkungen, dass man bis zu einem Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl an Credit Points (CPs) nachweisen muss. Außerdem kommen nach meistens 12 Semestern (6 Jahre Studium) Langzeitstudiengebühren auf dich zu.
Man darf nicht solange studieren, wie man möchte. Das ist einfach nur Blödsinn.
Das kommt auf den einzelnen Studiengang an. Bei den meisten Studiengängen gibt es eine Höchstanzahl an Semester. Wenn du die überschreitest, wirst du exmatrikuliert. Bei anderen Studiengängen musst du eine bestimmte Anzahl Points erreichen. Erreichst du die nicht in der vorgegebenen Zeit, wirst du ebenfalls exmatrikuliert.
Bei den meisten Studiengängen gibt es eine Höchstanzahl an Semester.
Quelle?
Davon habe ich noch nie gehört.
Man kann an der Uni bis zu seinem Tod studieren, allerding bekommt man BafÖg nur für die Regelstudienzeit
In der Regel ja.
Es gibt aber auch Studiengänge, in denen bestimmte Leistungen nach einer gewissen Zeit erbracht sein müssen. Wenn man diese nicht nachweist, dann wird man exmatrikuliert.
Und dann kann es noch passieren, dass in einem Studiengang die Studienordnung geändert wird und einzelne Fächer / Prüfungen nach einer Übergangszeit nicht mehr angeboten werden. Dann kann man das Studium auch nicht mehr beenden, wenn man diese Prüfungen noch nicht hat.
Ja, das stimmt. Aber sein eigentliches Studium kann man dann ggf. nicht mehr abschließen.
Z. B. seinerzeit der Wechsel von Diplom auf Bachelor / Master. Du konntest dann irgendwann Deinen eigentlichen Diplomstudiengang nicht mehr beenden.
Man kann auf Wunsch zu einer neueren Prüfungsordnung wechseln, das wäre also kein Problem falls ein Fach nicht mehr angeboten wird. Ist dann nur ärgerlich, wenn man es machen muss, und nach der neuen Prüfungsordnung eine erbrachte Leistung nicht angerechnet wird.