Wie lange darf ich mich als Auslandschweizer in der Schweiz aufhalten?
Eine Freundin von mir wollte sich erkundigen, wie lange sie als Auslandschweizerin in der Schweiz bleiben kann, ohne dass sie sich bei einer Behörde anmelden muss?
Sie ist keine Doppelbürgerin, hat sich aber vor einigen Jahren entschieden auszuwandern. Sie plant einen längeren Aufenthalt in der Schweiz und behält auch ihren Auslandssitz als ihren Wohnsitz.
Ich habe versucht etwas online zu recherchieren, aber ich fand nur Antworten für Schweizer, die in die Schweiz zurückkehren wollen.
Danke für eure Antworten und hoffe dass ihr mir helfen könnt.
2 Antworten
Ein Auslandschweizer ist jemand mit Wohnsitz im Ausland und mit Schweizer Pass. Diese Menschen haben jederzeit Erlaubnis in die Schweiz einzureisen und sich aufzuhalten. Dauert der Aufenthalt aber länger als 3 Monate, müssen sie sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden.
(In der Zeit der Coronavirus-Krise gelten unter Umständen noch zusätzliche Quarantaine-Maßnahmen).
Lieber Ulrich, ich hätte noch eine zusätzliche Frage: Wie lange darf man sich total pro Jahr in der Schweiz aufhalten, so lange man die 3 Monate Regel einhält? Und wie lange muss man die Schweiz verlassen bzw wo und für wie lange muss man wegreisen, damit weiter drei Monate starten? Darf man auch eine gewissen Betrag verdienen, ohne sich anmelden zu müssen? Welches Amt gibt einem offiziell solche Auskünfte?
Vielen herzlichen Dank!