Wie läuft das ab?

2 Antworten

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ja die kinder dürfen getrennt werden und auf die eltern aufgeteilt werden. sollte das kind für das asr vorliegt auch ein gemeinsames kind sein, kann auch hier seitens des anderen elternteils gsr beantragt werden und es könnte auch dazu kommen das alle kinder bei einem bleiben oder aufgeteilt. selbstverständlich haben beide eltern umgangsrecht

Ja, dürfen getrennt werden. Kann ja auch sein, dass sich die Eltern einig sind und direkt sagen, dass sie aufteilen wollen.


Bella9195 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 20:59

Das ist doch dennoch für die Geschwister nicht schön.

Sollte nicht das Kindeswohl an erster Stelle stehen?

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Isuzu189  25.08.2024, 21:00
@Bella9195

Klar, wenn nichts sonst dagegen spricht was das unterbinden würde (aber dann hätte eine Person auch kein alleiniges Sorgerecht für ein Kind wenn das Umgangsrecht mit dem Anderen problematisch wäre)

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