Wie kann mir nachgewiesen werden, einen Onlinevertrag abgeschlossen zu haben?
1&1 unterstellt mir mehrere Verträge bei denen abgeschlossen zu haben. Ich habe allerdings NIX Wissentliches dort zu laufen. Wie kann mir der Anbieter nachweisen, einen Vertrag dort abgeschlossen zu haben?
5 Antworten
In dem er dir die von dir unterschriebenen vertragsunterlagen zukommen lässt.
Oder im falle einer Telefonzusage dir die aufnahme die das belegen soll zukommen lässt.
Es geht hier um Onlineverträge, da braucht man wohl nix unterschreiben... Ich schließe aber nicht unwissentlich 6 Verträge "ONLINE" ab.... Hintergrund: es lag ein Identitätsdiebstahl vor, der bei der Polizei angezeigt wurde
Du hast vermutlich unabsichtlich abgeschlossen, vermutlich hast du nicht alles gründlich gelesen. Das kann 1&1 in diesem Fall nachweisen.
Tja, das muss sich der Anbieter überlegen.
Denn offensichtlich kann er das ja nicht, wenn du keine Verträge dort abgeschlossen hast.
Richtig! Aber weshalb bestehen die Verträge dann noch?
Sie bestehen ja nicht mit dir. Oder sie bestehen evtl. auch garnicht.
Diese Verträge wurden auf meinen Namen abgeschlossen, und 1&1 unterstellt mir, diese Verträge abgeschlossen zu haben.
Und du schreibst denen, dass du keine Verträge abgeschlossen hast. Und damit sind die weider im Zugzwang.
Im Zweifelsfalle besorgst du dir Hilfe bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt.
Habe ich ja alles schon gemacht, ich habe mir auch einen Anwalt bei der Verbraucherzentrale genommen - er meinte auch das er ein Schreiben fertiggemacht hat und auch schon mit 1&1 gesprochen hat... Er meinte aber das die das prüfen... was muss denn da aber überprüft werden? Die haben keine Unterschrift von mir oder irgendwelche Bestätigungen erhalten. Was muss denn da überprüft werden?
was muss denn da aber überprüft werden?
Was weiß ich? Irgendetwas internes, betrifft dich ja nicht weiter.
Aber es betrifft mich ja, wenn die Verträge auf meinen Namen laufen und nicht rückgängig gemacht werden
Nun, du nutzt die Verträge schlicht nicht und zahlst keine Rechnungen.
Und wenn Mahnungen kommen, besprichst du mit em Anwalt, was zu tun ist. (Bzw. noch besser, du besprichst das direkt mit dem Anwalt.)
Waren es Mobilfunkverträge? Falls ja, wird Deine Personalausweisnummer beim Bestellvorgang benötigt und die Hardware kann ohnehin nur von Dir persönlich bei Vorlage (bei dem Versanddienstleister) entgegengenommen werden.
Durch eine Bestätigung deinerseits.
Es geht hier um Onlineverträge, da kann doch jeder mensch einfach auf BESTÄTIGEN drücken. Ich schließe aber nicht unwissentlich 6 Verträge "ONLINE" ab.... Hintergrund: es lag ein Identitätsdiebstahl vor, der bei der Polizei angezeigt wurde
Ich schließe aber nicht unwissentlich 6 Verträge "ONLINE" ab.... Hintergrund: es lag ein Identitätsdiebstahl vor, der bei der Polizei angezeigt wurde