Wie kann man beweisen dass man der Besitzer einer Softwarelizenz ist?

1 Antwort

Du wirst ja mit dem Erwerb der Lizenz irgendwas bekommen haben.

Sei es nun die Verkaufsverpackung im Laden

einen Key oder Keydatei per E-Mail (in der E-Mail steht auch für wen die Lizens ist)

eine Quittung / Kassenbeleg

eine Bestätigung über den Erwerb.

Allerdings muss die Lizens aus einer seriösen Quelle stammen um auch gültig zu sein. Leider gibt es im Netz auch viele unseriöse Quellen die z.B. "Lizenzen" verkaufen die aber keine sind. Als Beispiel kann man Microsoft Office Pro Plus nehmen, dieses Office wird von Microsoft nur als Volumenlizens verkauft und nicht als Einzellizens.

Viele Shops bieten aber Office Pro Plus an z.B.:

https://software-guru.shop/Microsoft-Office-2019-Professional-Plus/SW10135.1?utm_source=guenstiger_textad&utm_medium=cpc&utm_term=1~~~821~~~~~Cj0KCQiA54KfBhCKARIsAJzSrdogg1daKn5OLtZSUvHooBwgJHrorJzHEkBHeuEJoD0yQV7JeAjruvIaAgDFEALw_wcB

Dabei wird dir vom Anbieter ein Key zugesandt der ist aber keine Lizenz sondern ist lediglich eine Kontrolle wie oft dieses Produkt schon installiert wurde. Sollte der Händler (Volumen wurde innerhalb der EU erworben und es werden nur so viele verkauft wie auch erworben wurde) und alle seine Kunden (dürfen nur einmilg auf einem Gerät installiert werden) sauber arbeiten, hast du ein gültiges Nutzungsrecht (aber keine Lizenz). Das Aufsplitten von Volumenlizenzen war immer ein Graubereich, aber die Rechtsprechnung sieht es als legitim an die Nutzungsrechte aufzusplitten:

https://www.it-administrator.de/themen/server_client/129399.html

Aber auch hier gilt lokale Rechtsprechung gilt nicht für das Ausland. Je nach Land wo die Volumenlizenz erworben wurde kann es gültige Einschränkungen geben die einen Export oder Aufsplitten verbieten.

Das Problem ist das durch unseriöse Händler die Preise so kaputt gemacht wurden, das viele in der Annahme sind Windows kostet nur 10,-€ (oder weniger) und Office 20-30,-€ und alles andere ist Wucher. So macht man sich ggf zwar durch den Erwerb nicht strafbar in Sinnde der Helerei (weil es durch die kaputten Preise für den Endverbraucher nicht ersichtlich ist das er eine Raubkopie ohne Lizenz erwirbt), aber der Verbraucher steht ggf. ohne die Möglichkeit der Nutzung dar wenn Microsoft die Keys sperrt, dann kann der Kunde nur gegen den Verkäufer vorgehen..