Wie kann ich ohne Rückzahlung der Bezüge aus dem Polizeistudium (NRW) austreten?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Im ersten Jahr kannst du kündigen, ohne die Anwärterbezüge zurückzahlen zu müssen. Erst ab dem 2. Jahr, also in deinem Fall ab dem 1.9.22 müsstest du alle bisher erhaltenen Bezüge zurückzahlen.

Sprich aber am besten erstmal mit deiner Ausbildungsleitung.

In der Regel ist das bei dualen Studiengängen, die von anderen als dir selbst finanziert werden so, dass du bei Abbruch oder Rauswurf durch Eigenverschuldung definitiv dazu verpflichtet bist, die bereits für dich bezahlten Kosten wieder zurückzuzahlen.

Zurückzahlen musst du diese nur nicht, wenn der Abbruch des Studiums oder die Kündigung nicht durch deine Schuld erfolgt (z.B. Unternehmen oder die Schule geht pleite und muss schließen) oder andere Gründe vertraglich vereinbart wurden.

Hier kannst du glaube ich nur auf Kulanz hoffen und mit deinem Ansprechpartner reden, was dir hier für Lösungen angeboten werden können.