Wie kann ich ohne Rückzahlung der Bezüge aus dem Polizeistudium (NRW) austreten?
Hi, ich bin seit dem 01.09.2021 bei der Polizei NRW und mache dort ein duales Studium (HSPV Dortmund). Ich weiss aber schon seit längerer Zeit, dass dieser Beruf nichts für mich ist, doch ich hatte keine Job-Alternative und war somit auch irgendwie an das Studium gebunden. Habe dann versucht mich mit der Situation anzufreunden, doch mittlerweile habe ich einen Punkt erreicht wo ich nicht mehr damit klar komme. Heute ist der 10.03.2022 und ich stehe kurz vor den Klausuren.
Meine Frage ist also, ob es Wege gibt, das Studium zu beenden, ohne die Bezüge zurückzahlen zu müssen. Ich habe hohe monatliche Ausgaben und könnte es mir einfach nicht erlauben das Geld zu erstatten und wüsste auch nicht wie ich das Geld auftreiben könnte. Ich weiss wohl dass man die Klausuren einfach nicht bestehen brauch, und somit wird man von "Oben" entlassen, aber so lange möchte ich nicht mehr warten, weil die Nachschreibklausuren erst im Herbst stattfinden.
MfG
2 Antworten
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Im ersten Jahr kannst du kündigen, ohne die Anwärterbezüge zurückzahlen zu müssen. Erst ab dem 2. Jahr, also in deinem Fall ab dem 1.9.22 müsstest du alle bisher erhaltenen Bezüge zurückzahlen.
Sprich aber am besten erstmal mit deiner Ausbildungsleitung.
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In der Regel ist das bei dualen Studiengängen, die von anderen als dir selbst finanziert werden so, dass du bei Abbruch oder Rauswurf durch Eigenverschuldung definitiv dazu verpflichtet bist, die bereits für dich bezahlten Kosten wieder zurückzuzahlen.
Zurückzahlen musst du diese nur nicht, wenn der Abbruch des Studiums oder die Kündigung nicht durch deine Schuld erfolgt (z.B. Unternehmen oder die Schule geht pleite und muss schließen) oder andere Gründe vertraglich vereinbart wurden.
Hier kannst du glaube ich nur auf Kulanz hoffen und mit deinem Ansprechpartner reden, was dir hier für Lösungen angeboten werden können.