Wie kann ich Insekten aus der Wohnung fernhalten (ohne Fliegengitter)?

kugel  01.07.2024, 23:34
leider wird das vom Vermieter komplett untersagt, ganz egal in welcher Form - der Vermieter sagt nein

Mit welcher Begründung?

Trokar 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 23:42

Es werden schäden an der Bausubstanz angeführt sowie optische Beeinträchtigung des Bauwerkes.

kugel  01.07.2024, 23:47

Denkmalschutz? Bauernschutz?

Trokar 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 23:48

Wie ist das gemeint? Also das Haus steht nicht unter Denkmalschutz soweit ich weiß (wenn das die Frage war)

kugel  01.07.2024, 23:50

Ja ;-) Denkmalschutz oder Altstadt;-)

Trokar 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 00:02

Nee, also es ist zwar Altbau aber nicht Altstadt. Denkmalschutz ist (meines Wissens nach) auch nicht. Müsste mich da aber nochmal genauer informieren um WIRKLICH sicher zu sein.

4 Antworten

Ein grundsätzliches Verbot von Insektenschutzmaßnahmen dürfte ähnlich absurd sein, wie eine Klausel im Mietvertrag über die Form und Farbe der Gardinen an den Fenstern, oder über Art und Größe von erlaubten Topfpflanzen auf dem Fensterbrett.

Die Behauptung, das würde die Bausubstanz beeinträchtigen ist sowieso Quatsch, weil Gitter oder Netze gibt es in Ausführungen, die überhaupt keinen Eingriff in die Bausubstanz notwendig machen ( Klettband, geklebt, geklemmt, ec. ).

Der springende Punkt ist einfach, dass es vermutlich Ärger geben wird, wenn du dich über diesen Blödsinn hinweg setzt, selbst wenn du wahrscheinlich sicher bei einer Klage gewinnen würdest.

Wenn man diesen Ärger nicht will, bleibt nix anderes übrig als Insektennetzt so innen im Zimmer anzubringen, dass sie von außen nicht zu sehen sind.

Wo kein Kläger da kein Richter. - Mach die Fliegengitter dran. Wenn er sich beschwert kannst du ja versuchen sie von innen anzubringen. Somit wird das äußerliche Erscheinungsbild weniger beeinträchtigt.

Welchen Grund gibt der Vermieter zur Unterlassung eines Fliegengitters an?


Trokar 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 23:47

Der Vermieter befürchtet Schäden an der Bausubstanz und die optische Beeinträchtigung/ Verschandelung des Bauwerkes

Hoppelplort  01.07.2024, 23:50
@Trokar

Okay, dann nicht außen sondern INNEN installieren. So ist lediglich die EINSICHT beschränkt. Nicht das äußere. Lass dich nicht zum Narren halten. Was ist das bitte für ein Vermieter??

Ich würde mich da vielleicht sogar rechtlich beraten lassen. Mit einem sogenannten "Beratungsgutschein" ist diese Rechtsberatung sogar kostenlos.

Trokar 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 00:04
@Hoppelplort

Ich habe ein bischen Angst davor den Rechtsweg zu beschreiten. Am Ende nimmt das der Vermieter nur als Anlass mich dann als "Störenfried" rauszuwerfen. Bei der Wohnungssituation (lebe in einer Großstadt) sitzt der leider am längeren Hebel.

Hoppelplort  02.07.2024, 00:08
@Trokar

Musst du ja nicht zwingend. Du kannst dir ja den Beratungsgutschein holen und Nutzen. Das wird dein Vermieter doch nicht erfahren. Erst wenn es zum Rechtsstreit kommt, wird es relevant.

Ich an deiner Stelle würde mir 10m Fliegengitter kaufen und die innen anbringen, sofern das die Maße zulassen. Du bezahlst für die Wonhung, warum deine Daseinberechtigung am Fenster enden lassen? ;-)

8Es werden schäden an der Bausubstanz angeführt sowie optische Beeinträchtigung des Bauwerkes.

Mit diesen 08/15 Klettverschluss-dingern vom Baumarkt hast du keine sxhäden an der Bausubstanz

Optisch erkennt man Fliegengitter aus der Ferne ohnehin nicht.

Hier:

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/520-fliegengitter-mietwohnung-einbau.html


Hoppelplort  02.07.2024, 00:08

Oh wow, das ist interessant! hier mal gut durchlesen!

Der Vermieter darf Fliegengitter NICHT verbieten.