WIe kann ich das besser formulieren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sind die Formulierungen aus Behörden usw, mit denen man etwas schön wichtig ausdrücken will, über die man aber so oft lächelt.
Anstelle von "wie gewünscht" schreibt man besser von den "von Ihnen gewünschten" Unterlagen, da hieraus auf formal hervorgeht, WER den Wunsch geäußert hat.
"mit der Bitte um Kenntnisnahme" schreibt man, wenn man wünscht, dass der andere sich das ansehen, also Kenntnis nehmen soll. Hat der andere die Sachen selbst angefordert (gewünscht), dann will er sich die ja anschauen und braucht nicht erst gebeten zu werden, davon Kenntnis zu nehmen.
Soll die andere Person die Unterlagen weiterbearbeiten oder irgendetwas damit tun, dann kann man das erähnen, so wie es @Grommi82 geschrieben hat. Aber in der Frage war von einer Weiterbearbeitung ja keine Rede.
Am einfachsten un besten wäre also ein einfaches "Anbei erhalten Sie die von Ihnen benötigen Unterlagen betreffs Herr/Frau xy."

Anbei erhalten Sie die gewünschten Unterlagen betreffend Hernn/Frau xy zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung.