Wie ist Mindestgrösse für das ksk/ Fallschirmtauglichkeit?

1 Antwort

Für die angegebenen Tätigkeiten reicht i.d.R. eine T2 Einstufung in der Tauglichkeit, wenn es keine Ausschlüsse für diese Tätigkeiten gibt.

Spezifisch für Größe und Konstitution bedeutet das eine Körpergröße von 160 bis 178 cm., nachzulesen unter Gesundheitsnummer 1 (folgende Seite)

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-01.pdf