Wie ist eine im Ausland widerrechtlich gebaute Immobilie im Scheidungsfall zu bewerten?
A und B, die beide im Ausland geheiratet haben, haben während der Ehe ein Haus im Ausland gebaut, das aber noch nicht vollständig gebaut wurde. Sie sind beide ausländische Staatsangehörige. Das Rechtssystem im besagten Land ist undurchsichtig und verworren, letztendlich kommt raus, dass das Haus den Behörden nicht angezeigt wird, kurz gesagt also illegal gebaut wurde. Theoretisch ist es aber nach dem Rechtssystem des besagten Landes möglich, sich mit den Behörden zu einigen und einen Weg zu finden, das Haus zu legalisieren, was bislang aber nicht geschehen ist.
Da und B sich nicht mehr verstehen, möchten sie sich scheiden lassen. Es stellt sich mitunter die Frage, wie die Immobilie samt Grundstück zu behandeln ist.
Meine Frage ist nun (und nein, ich bin weder A und B): Wie genau geht hier ein Gutachter vor? Wenn die beiden sich scheiden lassen, wird doch wahrscheinlich ein deutsches Gericht einen Gutachter dorthin schicken und den Wert bemessen lassen. Da das Haus dort offiziell nicht steht und faktisch aktuell illegal ist, bin ich der Ansicht, dass eigentlich nur der Wert des Grundstücks Teil des Gutachtens sein kann, was ja zum Vorteil des A wäre.
2 Antworten
Ein Gutachter wird bezahlt. Und dem wird er sein Gutachten widmen. Denke nicht, daß ein deutsches Gericht einen Gutachter beauftragt. Das Gericht läßt sich den Wert nachweisen. Womöglich mit Hilfe eines von dir beauftragten Gutachters. Und wer bestellt, der bezahlt. Kann durchaus ein Vorteil sein.
Der Gutachter alleine wird 10.000€ oder mehr kosten.
Das wird gar nix vorteilhaft für keinen.
Die sollen sich unter der Hand einigen, wenn das Haus schon illegal ist.
Wird B bekommen
Wenn die Häuser nicht abgerissen werden müssen, zählt der Wert mit.
Wenn sie abgerissen werden müssen, zählt es nicht und a muss sie abreißen.
Da das Haus auf A läuft, hat B glaube ich, wenn überhaupt, nur Anspruch auf Zahlung einer gewissen Summe X.
ja, sicher Geld, das war metaphorisch gemeint
aber wenn das zugewinn ist, wird ihr die hälfte davon zustehen
des wertes
des richtigen wertes
Wäre auch meine Empfehlung, ist aber nicht möglich, da B unbedingt ein Wohnkomplex für sich rausschlagen möchte.