Wie ist das mit den Haaren als Frau bei der Bundeswehr?
Ich gehe nächstes Jahr zu den Fallschirmjägern zur Bundeswehr als SaZ bei den Mannschaften.
Also meine Haare wachsen ziemlich schnell und waren bis vor kurzem bis zu meinem Hintern. Ich hab sie ein bisschen geschnitten und jetzt sind die bis unter die Brust (vllt auch paar cm länger).
Wie muss ich das bei der Bundeswehr machen? Gibt es da eine Vorschrift, wie lang die höchstens sein dürfen bei Frauen? Und ich hab gehört, dass man die nach hinten flechten muss...müssen die Ohren dabei frei sein? Und gibt es noch andere Dinge, die ich beachten muss mit meinen Haaren?
Danke im Voraus :))
5 Antworten
Es kann sein, dass du nicht springen darfst mit der langen Pracht. Es gibt nämlich den Passus, dass eine Gefährdung wegen langer Haare ausgeschlossen werden soll.
Möglicherweise endest du also doch mit kurzen Haaren ...
- „Ohren und Augen dürfen nicht bedeckt sein.“
- „Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden.“
Für Frauen:
- Die Haartracht von Soldatinnen darf die Augen nicht bedecken.“
- „Haare, die bei aufrechter Körper- und Kopfhaltung die Schulter berühren würden, sind am Hinterkopf komplett gezopft auf dem Rücken oder gesteckt zu tragen.“
- Dabei sind Form und Farbe der Haarspangen/Bänder dezent zu halten.“
Noch Fragen?
Ja, es gibt Vorschriften über die Trageweise von Haaren und Bärten in der Bundeswehr.
Bei so langem Haar musst du es entweder zu einem Zopf oder einem Dutt formen. Dies kann, je nach Disziplinarvorgesetzem, unterschiedlich sein.
Über die tatsächliche Länge deines Haares darf nicht bestimmt werden, solange es im Dienst nicht stört.
Du darfst sie ruhig bis zum Po tragen, in der Aga wird dir meistens eine Frisur vorgeschrieben, Pferdeschwanz, geflochtener Zopf usw (bei mir war es ein Dutt im Nacken). Dass die Ohren im Dienst frei sein müssen, ist richtig.
Und du darfst dir die Haare nicht bunt färben.
ich habe keine Ahnung wie man es mischt, aber eine Frau Oberfeldwebel ist mir vor ein paar Jahren mit violettem Haar begegnet (ich weiß die Farbe nicht mehr genau, es ist aber nichts was du natürlich hättest). Dies wurde gestattet, da sie glaubhaft machen konnte, dass es sich um eine Kombination von zwei Haarfarben handelt und damit technisch nicht verboten ist.
solange die Soldaten die Dichtigkeitsprobe mit ihren Masken bestehen kann nur schwer etwas gesagt werden. Und natürlich muss der Bart gepflegt aussehen.
Ja, Tattoos finden sich jetzt oft. Aber die Soldaten wissen dann auch, dass sie bei mir nur schwer einen Dienst mit Außenwirkung machen dürfen, bei denen ihre Tattoos sichtbar sind. Mag persönlicher Geschmak sein, aber alles außerhalb der T-Shirt-Grenze sehe ich kritisch.
Es gibt keine Vorschriften bei der Haarlänge von Frauen. Du darfst sie im Dienst nur nicht offen tragen. Pferdeschwanz, Zopf oder Ähnliches ist erlaubt
Haarfarben, sofern es sich um natürliche Farben handelt, sind gestattet.
Manche clevere Kameraden mischen dann Farben, um zufällig zu ihrer Wunschfarbe zu gelangen.