Wie hoch Umsatzsteuer bei In-house Schulungen?
Ich habe eine Schulung In-house gehalten und frage mich, mit welchem Umsatzsteuersatz die Rechnung ausgestellt werden muss. Auf manchen Webseiten mit Artikeln aus dem Jahr 2011 heißt es angeblich, dass solche Leistungen von der Ust befreit sind. Jeder weiß ja, dass sich im Steuerrecht schnell was ändern kann, deshalb frage ich lieber mal nach.
Und wie muss man das machen wenn man eine Bahnfahrt vorher zum Veranstaltungsort gebucht hatte? Wie müssen diese Kosten auf der Rechnung ausgewiesen werden?
Zur Info: Ich habe das nicht als fest angestellter Mitarbeiter eines Unternehmens gemacht. Ich bin als freier Mitarbeiter bei dem Schulungsveranstalter tätig.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
In Ermangelung einer Steuerbefreiung (§4 Nr 21 lit v UStG greift nur bei selbständigen Lehrern, die an Schulen/Einrichtungen im Sinne des § 4 Nr. 21 a UStG tätig werden) ist der Regel Steuersatz anzusetzen.
Die Fahrtkosten sind Teil der Rechnung und eine sog Nebenleistung. Nebenleistungen teilen das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ok. Danke für die Antwort. Eine Frage noch zum letzten Satz: Heißt das, dass ich auf den vollen Betrag des Bahntickets - also inkl. der Vorsteuer - noch 19 % Umsatzsteuer berechne?