Ich meine, in der 2. Phase eines Gerichtsverfahren spricht ja der Staatsanwalt sein Plädoyer und dann spricht der Verteidiger von Angeklagten nochwas und das "letzte" Wort hat der Angeklagte. Stimmt doch, oder? Hab das letztens im Fernseh gesehen. So nun zu meiner Frage: Was ist wenn z.B. die Staatsanwalt 5 Jahre Haft auf Bew. fordert, aber der Rechtsanwalt fordert 10 Jahre Haft für den Mandanten.(Das wäre ja total "bescheuert" für den Angeklagten.(Motiv: Er hasst seinen Mandanten oder wurde bestochen o.Ä.) )Dürfte das der Rechtsanwalt eig ?
2 . Wenn der Mandant dem Rechtsanwalt sagt er sei der Verbrecher gewesen, darf doch das der R. nicht an einem 3. weitergeben, sprich auch nicht dem Richter. (Hab gehört, wenn ein R. sowas macht verliert er seinen Job und darf ihn nie wieder ausüben.) Was ist wenn der Rechtsanwalt das filmt wie der das gesteht und es seinem Gegner zukommenlässt(sagen wir er wurde bestochen für ne Mio.) Zählt dann sowas als Beweis?