Wie Grundsicherung nach SGB 12 abmelden?
Ich bin 23 Jahre alt, bin geh behindert und beziehe seit fast 4 Jahren Grundsicherung wegen Erwerbsminderung, da ich während meiner Schulbildung/ meinem Abitur (außerhalb des Elternhauses) meinen Lebensunterhalt nicht nebenbei verdienen konnte.
Da ich im Herbst ein Vollzeit Studium anfangen möchte (dieses kann durch Unterhalt, Bafög und Stipendien finanziert werden), möchte ich die Grundsicherung beenden, um nicht mehr vom Amt abhängig zu sein (und man darf sonst mit Erwerbsminderung nicht studieren).
Wie kann oder muss ich mich beim Amt abmelden?
Das Studium ist ein Vollzeitstudium
1 Antwort
Erwerbsunfähigeit ist nicht gleichzusetzen mit Studierunfähigkeit, dh. auch bei festgestellter Erwerbunfähigkeit wäre ein Studium grundsätzlich möglich. In einem Teilzeitstudium wären sogar Grundsicherungsleistungen denkbar. Die Realisierung eines Studiums unterliegt hier jedoch regelmäßig nur eingeschränkten Chancen.
In diesem Fall sollte dringend eine Teilhabeberatung bsp. bei einem Studiwerk – soweit vorhanden – aufgesucht werden.
Darum geht es mir eben. Mein erwünschtes Studium ist ein Vollzeitstudium und das Beziehen von Grundsicherungsleistungen hat für behinderte Menschen auch viele negative Auswirkungen, weshalb ich die Leistungen beenden möchte.