Wie Grundsicherung nach SGB 12 abmelden?


30.01.2023, 22:17

Das Studium ist ein Vollzeitstudium

1 Antwort

Erwerbsunfähigeit ist nicht gleichzusetzen mit Studierunfähigkeit, dh. auch bei festgestellter Erwerbunfähigkeit wäre ein Studium grundsätzlich möglich. In einem Teilzeitstudium wären sogar Grundsicherungsleistungen denkbar. Die Realisierung eines Studiums unterliegt hier jedoch regelmäßig nur eingeschränkten Chancen.

In diesem Fall sollte dringend eine Teilhabeberatung bsp. bei einem Studiwerk – soweit vorhanden – aufgesucht werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

LinaLuSunshine 
Beitragsersteller
 30.01.2023, 22:16

Darum geht es mir eben. Mein erwünschtes Studium ist ein Vollzeitstudium und das Beziehen von Grundsicherungsleistungen hat für behinderte Menschen auch viele negative Auswirkungen, weshalb ich die Leistungen beenden möchte.

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