Wie groß darf der Altersunterschied zwischen zwei Personen in einer Beziehung sein?
Ich bin 15 Jahre alt und möchte mit einer Jugendamtmitarbeiterin zusammen sein. Die Jugendamtmitarbeiterin ist 36 Jahre alt. Bevor ich sie fragen gehe ob sie mit mir zusammen sein möchte, wollte ich vorher erfahren wie groß der Altersunterschied in einer Beziehung sein darf (möglicherweise müsste ich auch noch herausfinden ob die Jugendamtmitarbeiterin auch lesbisch ist sowie ich)
11 Antworten
Ich sag immer Alter geteilt durch 2 plus 7 ist gleich das mindest alter des Partners
Sie hat als Jugendamtmitarbeiterin eine Fürsorgepflicht, ähnlich wie Eltern.
Das bedeutet, dass sie das auch garnicht darf.
Tut mir leid…
LG
Der kann so groß sein wie man es möchte, das muss man für sich selbst entscheiden. Ob eine Beziehung funktioniert oder nicht lässt sich nicht vorher absehen. Mit deiner Jugendamtmitarbeiterin wird aber nichts laufen, das darf sie gar nicht.
Du bist minderjährig, 15 Jahre alt (wieviele Tage, Wochen oder Monate noch sind bis zu deinem 16. Geburtstag, zählt dabei nicht).
Eine erwachsene Frau, vor allem wenn sie bereits im Alter deines Schwarmes ist, hat üblicherweise kein Interesse und keine Verwendung für einen minderjährigen Beziehungspartner. Denn, was soll sie darstellen.... die Mutti? Die Milf? Und es würde ein schlechtes Licht auf sie werfen. Sowohl innerhalb ihres Jobs (Kollegen haben oft auch privat irgendwie Kontakt, die Kollegen bekämen es also mit der Zeit heraus), als auch im sozialen Umfeld ihres Privatlebens (Verwandte, Familie, Freunde). Das sind Faktoren an die man dann üblicherweise auch denkt.
Soll sie sich ihre berufliche Situation, ihren Ruf im Sozialleben zerstören? Ich glaub das wär nicht in ihrem Interesse.... und eigentlich auch nicht in deinem Interesse.
Bruder der Liebe steht nichts im Weg aber dieser Altersunterschied ist zu groß. Denk nochmal nach ob du wirklich so einen großen Unterschied standhalten kannst