Wie funktioniert GiroPay? (Steam)

4 Antworten

Giropay heißt, dass du über eine sichere Verbindung, zu deiner Bank geleited wirst. Dort nimmst du die Überweisung sofort vor. Das heißt also, du bezahlst sofort.

Bei anderen Überweisungsarten z.B. Sofortüberweisung, würde ich mich erst mal bei der Bank erkundigen, ob die das dulden.....! Es gab schon Fälle, wo für Sofortüberweisung, dass Konto gekündigt wurde.....also erst mal schauen, wie die Bank zu sowas steht. Meine Bank z.B. duldet bzw. empfiehlt Giropay.


vtehKing 
Beitragsersteller
 28.06.2014, 11:48

Alles Klar, vielen Dank :)

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Wenn dort die Zahlungsart angeboten wird, dann ja.


vtehKing 
Beitragsersteller
 28.06.2014, 11:47

Ja wird sie. habemal gelesen,dass man eine TAN Nummer braucht?

Ist Giro Pay denn sicher?

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Laury95  28.06.2014, 11:57
@vtehKing

Hast du denn online-banking? Weil du das nämlich brauchst, um bei steam online zu bezahlen.

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Laury95  28.06.2014, 11:58
@Laury95

Nicht wirklich sicher, giropay ist halt online banking, da hört man immer wieder was über gehackte Konten etc. Am sichersten ist eine paysafe karte, da du da keine Daten angeben musst. Die kriegst du bei Tankstellen etc

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Hallo Mystika1245,

meine Name ist Verena Steffel und ich bin Mitarbeiterin der SOFORT AG. Gerne nehme ich zu Ihrer Frage und den Antworten Stellung und helfe bei der Klärung offenbar unklarer Rahmenbedingungen, die mit unserem Produkt SOFORT Überweisung zusammenhängen.

Verstoßen Sie damit gegen die Vereinbarung mit Ihrer Bank? Nein! Denn … (und hiermit zitiere ich ein öffentliches Statement unserer Firma): „Der Vorwurf der AGB-Verletzung ist falsch. Das Bundeskartellamt hat im Februar 2011 dazu klar Stellung bezogen. Es hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Banken als „wettbewerbsrechtlich bedenklich“ eingestuft und die Banken aufgefordert, einen diskriminierungsfreien Zugang für bankenunabhängige Online-Zahlungssysteme zu ermöglichen. Dazu hat das Bundeskartellamt ein Kartellverfahren gegen den Zentralen Kreditausschuss (ZKA) wegen Verabschiedung der Internetseiten-Klausel (AZ B 4 71/10) eingeleitet. Die Behörde geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken „kartellrechtswidrig und nichtig“ sind, insoweit sie den Bankkunden untersagen, PIN und TAN auf bankenunabhängigen Internetseiten einzugeben. Deshalb kann von einer Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch SOFORT Überweisung keine Rede sein.“

Beantwortet das Ihre Frage? Wenn nicht, haben Sie bitte keine Scheu, weiter zu fragen. Viele Grüße, Verena Steffel


vtehKing 
Beitragsersteller
 05.07.2014, 22:02

Vielen Dank und sehr Ausführlich :)

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