Wie findet ihr, dass er dafür siene Arbeit verloren hat?
Der hinten, hat nun seine Arbeit dafür verloren.
Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen
4 Antworten
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Ist schon richtig so die Konsequenzen für sein Handeln direkt zu spüren, das schult.
Allerdings weiß ich nicht obs für uns als Gesellschaft so toll ist. Schließlich dürfen wir die nun alle mit durchfüttern. Da wäre es mir lieber gewesen die wären bei ihrem Arbeitgeber geblieben als uns allen auf der Tasche zu liegen.
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Wo fantasiere ich denn? Hast du Infos, dass der Mann bei der Arbeit NIE mit Menschen mit Migrantionshintergrund in Kontakt kommt?
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Hier:
Um dann dort Kunden mit Migrantionshintergrund zu diskriminieren und ausländische Geschäftspartner zu vergraulen? Dann geht am Ende das gesamte Unternehmen den Bach runter.
Hast du Informationen, daß er sich am Arbeitsplatz respektlos verhält?
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Ja. Wer Ausländer rasuwrfen will, will sie auch als Kunde oder Geschäftspartner nicht haben.
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Er will "Ausländer raus" haben. Warum sollte er Ausländer in seiner Firma also mit Respekt behandeln?
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Ja. Er grökt doch deutlich für alle zu vernehmen: "Ausländer raus!". Macht er das, weil er das gar nicht so meint?
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Erkläre nicht mit Bosheit, was durch Dummheit hinreichend erklärt ist.
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Also hat er nur aus Versehen "Ausländer raus!" gegrölt und gar nicht kapiert, daß das nicht gut ist?
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Erkläre nicht mit Bosheit, was durch Dummheit hinreichend erklärt ist.
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Es mag dir gefallen, aber juristisch gesehen, ist das zweifelhaft. Es handlet sich um eine Verhalten in der Freizeit, da geht den AG nichts an.
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Ja klar rechtlich und moralisch sind immer zwei Paar Schuhe.
Rechtlich sehe ich auch gute Chancen für die Kandidaten sich wieder reinzuklagen oder zumindest noch ne dicke Abfindung rauszuschlagen.
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Ich habe nie gesagt, dass das rechtlich in Ordnung sei. Es ist aber nachvollziehbar. Er kann ja gerne klagen.
Im Übrigen ging es bei dieser Frage nucht um juristische Bewertungen, sondern Meinungen
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Im konkreten Fall rate ich Hanlon´s Messer zu verwenden.
Erkläre nicht mit Bosheit, was durch Dummheit hinreichend erklärt ist.
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Auch Dummheit ist für den Arbeitgeber in diesem Fall nicht tragbar.
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Es handelt sich um eine Verhalten in der Freizeit, da geht den AG nichts an.
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Also ist er nur in seiner Freizeit ein Rassist? Im Job mag er Ausländer?
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...ein Rassist?
Das ist eine Unterstellung.
Erkläre nicht mit Bosheit, was durch Dummheit hinreichend erklärt ist.
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Also, wer "Ausländer raus!" grölt, ist kein Rassist, der was gegen Ausländer hat?
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Warum sollte jemand, der eigentlich gar nucht gegen Ausländer hat, öffentlich grölen, dass diese alle zu verschwinden haben? Das tut niemand, der nicht eigentlich doch ein Rassist ist.
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betrunken, Party, mitmachen, Angeberei
Du hast wenig Menschenkenntnis und urteilst wie ein Inquisitor.
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Tja, da hat das Helikopter- Früchtchen wohl das erste mal in seinem Leben die direkte Konsequenz seines Handelns erlebt und Mami und Papi können ihn da nicht raushauen.
Willkommen im Leben kleiner Alki mit braunem Blut !
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Tja, er kann ja klagen.... aber dann müsste er sich ja an die deutsche Gerichtsbarkeit wenden und die lehnen solche "Gesinnungsgenossen" doch ab....
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Was er in der Freizeit macht, geht seinen Arbeitgeber nichts an.
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Wenn die Mitarbeiter das Aushängeschild der Firma sind, ist so ein Verhalten absolut geschäftsschädigend
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Ich denke, der Arbeitgeber weiß genau, was er da tut und der betroffene Vollsoffski hat es ja auch akzeptiert- zumindest hab ich bis jetzt nichts anderes gelesen.
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Das Signalisieren von Moralität, damit man keinen Shitstorm bekommt ...
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Alle Taten im Leben haben Konsequenzen.
Ich finde gut, dass er seinen Job verloren hat.
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Es mag dir gefallen, aber juristisch gesehen, ist das zweifelhaft. Sein Verhalten in der Freizeit geht den AG nichts an.
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Ansichtssache, aber das war auf jeden Fall nicht die Frage.
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Ja, aber hier nicht die Frage. Wenn das die Frage gewesen wäre, dann wäre meine Antwort auch anders.
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Ich finde es übertrieben.
Die Freizeit ist Privatsache und berechtigt den Arbeitgeber nicht zu einer Kündigung. Etwas anderes gilt nur bei einem konreten Bezug zum Arbeitsverhältnis.
Dies wird insbesondere dann bejaht, wenn das beanstandete Verhalten geeignet ist, sich nachhaltig auf das Arbeitsverhältnis auszuwirken. Es bedarf also einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses wegen des außerdienstlichen Verhaltens.
https://www.rabw.de/anwalt-arbeitsrecht-verhalten-in-der-freizeit/
Um dann dort Kunden mit Migrantionshintergrund zu diskriminieren und ausländische Geschäftspartner zu vergraulen? Dann geht am Ende das gesamte Unternehmen den Bach runter.