Wie erfolgt Übergang des Besitzes bei Grundstücken?

2 Antworten

Wenn ich mich noch recht an meine Ausbildung erinnere, was 35 Jahre her ist: Die tatsächliche Gewalt geht erst mit der öffentlichen Beurkundung über, also wenn das Grundbuch geschrieben ist. Dann ist es für Dritte einsehbar, dass eine Handänderung stattgefunden hat.

Nutzen und Schaden gehen mit dem Setzen der Unterschrift des Notars über. Ab diesem Zeitpunkt kann der neue Besitzer die Äpfel ernten, das Korn einfahren und eine Party auf dem Grundstück abhalten.


lesterb42  14.03.2023, 09:49
Nutzen und Schaden gehen mit dem Setzen der Unterschrift des Notars über.

Das ist falsch. Die Kaufpreiszahlung spielt dann doch auch noch immer eine Rolle.

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tenno5034  14.03.2023, 17:13
@lesterb42

...aber auch nur, wenn es so vereinbart wurde. Das Clearing des Geldtransfers machen die Banken unter sich aus. I. d. R. taucht dazu der Käufer mit einer unwiderrufbaren Bankgarantie beim Verkäufer auf und übergibt die im Beisein des Notars.

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lesterb42  14.03.2023, 17:16
@tenno5034
Das Clearing des Geldtransfers machen die Banken unter sich aus

Welche Banken? Nicht in jedem Fall sind da eine oder sogar mehrere Banken dabei.

unwiderrufbaren Bankgarantie

Mag es geben, aber nicht umsonst. Und welchen Vorteil hat der Verkäufer? Der will das Geld auf dem Konto und nicht so ein Papier.

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Dies regele ich in meinem Kaufvertrag. Wenn ich dir ein Grundstück verkaufe welches du bereits eingezäunt, bepflanzt , sonst in einer Form verändert hast - werde ich schreiben, dass Besitz, Nutzung und Gefahr bereits mit Tag der Inanspruchnahme übergegangen sind. Hat man oft in Verträgen mit Gemeinde/Land/Bund - erst wird gebaut dann beurkundet.

Bei bestehendem Pachtvertrag - regelt der Pachtvertrag den Besitzübergang.

In allen anderen Fällen wird man den Besitzübergang auf die Zahlung des Kaufpreises abstellen.

Hindert dich ( die Beteiligten) aber niemand auch hier ein individuelles Datum oder Ereignis festzulegen.


noahloka12 
Beitragsersteller
 14.03.2023, 11:30

Wie sieht das bei einem Schenkungsvertrag aus? Hier gibt es ja keine Kaufpreiszahlung.

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kabbes69  14.03.2023, 13:19
@noahloka12

Lies dir meine Antwort vielleicht wieder durch und mach mir einen Vorschlag über deine Lösung des Problems. Der notariellen Beurkundung bedarf die Schenkung auch.

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lesterb42  14.03.2023, 09:50

Genau so.

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noahloka12 
Beitragsersteller
 14.03.2023, 11:30
@lesterb42

Wie sieht das bei einem Schenkungsvertrag aus? Hier gibt es ja keine Kaufpreiszahlung.

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lesterb42  14.03.2023, 16:55
@noahloka12

Kann man frei vereinbaren. Sofort wäre eine Möglichkeit. Zum Beginn des nächsten Jahres auch sinnvoll, wegen der Kosten, die meist jährlich anfallen.

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