Wie enterbt man die eigenen Eltern?

2 Antworten

Juristisch ist zwischen Pflichtteilsentziehung und Enterbung zu unterscheiden. Enterben kannst du durch Testament, indem du einfach eine andere Person als Alleinerbe beziehungsweise andere Personen als geteilten Erben einsetzt.

der Pflichtteil ist in § 2303 Abs. 2 BGB geregelt. Dies entspricht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Eltern sind ohnehin nur pflichtteilsberechtigt, sofern du keine eigenen Abkömmlinge hast. Eine Pflichtteilsentziehung ist komplizierter als ein Enterbung. Dies ist in § 2333 BGB geregelt. Hierfür müssten z.B. Von den pflichtteilsberechtigten schwere Straftaten zum Nachteil des Erblassers begangen worden seien.

Am einfachsten: Kinder kriegen.

Ansonsten kannst Du das per Testament machen. Dann haben sie aber einen Pflichtteilanspruch.