Wie einen Geschäftsführervertrag ohne Gehalt formulieren?
Hallo, folgender Sachverhalt:
Zwei Kollegen gründen eine GmbH, Kollege 1 ist Gesellschafter, Kollege 2 tritt als Geschäftsführer auf. Da im Moment nur ein richtiger Auftrag vorhanden ist beabsichtigt der Geschäftsführer seinen Vertrag so zu gestalten das er kein Gehalt bekommt, oder ein Anstellungsverhältnis auf Halbtagslohn so das er sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist falls es ohne Gehalt nicht gehen sollte. Hintergrund ist das beide planen erstmal ein gewisses finanzielles Polster für die GmbH aufzubauen. Beide haben geregeltes Einkommen womit Sie ihr Lebensunterhalt locker bestreiten können.
Wie sollte man dann dieses in einem Arbeitsvertrag schriftlich gestalten?
3 Antworten
herr xy übernimmt die geschäftsführung unentgeldlich
natürlich kann er das kostenlos machen
ja und wie geht es dann? Das war ja meine Frage.
Also kann man in einem Arbeitsvertrag das dann einfach so schreiben?
:) soll ja nicht ehrenamtlich sein, sondern nur solang ein gewisses Polster angelegt ist. Aber danke für Deine Antwort dann werde ich mal das so reinmeißeln :)
Ist das genehmigt vom 1. Arbeitgeber ?
Die Arbeit für die Gesellschaft ohne ein angemessenes Entgelt, wie unter fremden Dritten, kann eine verdeckte Kapitalzufuhr sein.
Eine Tätigkeit für die Gesellschaft kann ohne Entgelt nur in engen Grenzen erfolgen.
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"die Tätigkeit des Geschäftsführers erfolgt unentgeltlich, solange die Gesellschaft nur ihr eigenens Vermögen verwaltet."
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"Der Geschäftsführer nimmt diese Tätigkeit in seiner Eigenschaft als Gesellschafter unentgeltlich wahr, weil sich die Gesellschaft noch in der Aufbauphase befindet."
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Bis zum ....... wird der Gesellschafter ........ die Tätigkeit als Geschäftsführer in seiner Eigenschaft als Gesellschafter wahrnehmen. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine Umsätze erzielt werden, ist ein gesonderter Gesellschafterbeschluss herbeizuführen."
Das sind mal drei Beispiele.
Möglichst genau beschreiben, warum kein Gehalt gezahlt wird.
Also in meinem Fall wäre dann Punkt 1 zutreffend, oder? Punkt 2 fällt flach da ich nciht weiß wielange es dauern wird. Oder sollte ich Punkt 3 wählen?
Nein, da gearbeitet wird, gilt 1 natürlich nicht.
Punkt 2 wäre m. E. zutreffend.
Warum fragt Ihr so etwas nicht Euren Steuerberater und/oder Gründercoach?
Gründet ihr eine GmbH wirklich nur mit Berufsschulwissen und Fragen hier im Forum?
Immer dran denken, Gründercoaching wird hoch bezuschusst.
so ein Schwachsinn. Das geht ja nun gar nicht.