Hallo Community,
ich hoffe, dass hier jemand vom SGB XII Ahnung hat und mir folgende Frage beantworten kann:
Ist die Erteilung eines (Schwer-) Behindertenausweises möglich aufgrund des Merkmales der Körpergröße - und wenn ja, wie groß oder wie klein darf man dafür sein, um ein entsprechendes Merkmal zu erfüllen?
Im Gesetz hab ich selbst nichts gefunden (was nicht heißt, dass es das nicht gibt, aber möglicherweise kennt jemand Rechtsprechung dazu? Oder hat selbst einen Behindertenausweis beantragt, weil er oder sie zu "klein" oder zu "groß" ist? Stellt das Merkmal "Größe" überhaupt eine Behinderung dar?
Ich freu mich auf zahlreiche Antworten. Danke!