Wie bekomme ich mein Geld zurück?
ich hatte als Mieterin einer Wohnungsgesellschaft eine Untermieterin als ich im Ausland war für ein paar Jahre. Nach diesem Aufenthalt entschloss ich mich die Wohnung abzugeben und zwar an sie mit der Vorraussetzung sie übernimmt die Küche für 1.600 Euro. Da ich noch Stromrückzahlungen für sie hatte von 2 Jahren, zahlte sie mir in Absprache 2 Monatsmieten nicht und nachdem ich aus dem Vertrag raus war, hatten wir über WhatsApp und mündlich besprochen das wir die Differenz nachdem ich aus dem Ausland wieder da bin berechnen und dann der jeweilige Betrag bezahlt wird (in dem Fall von ihr). Nachdem ich den Betrag errechnete inklusive der Küche die sie übernehmen sollte kamen wir auf 1.700 Euro die ich von ihr bekommen sollte. 1.000 erhielt ich und auf den Rest warte ich seit 3 Monaten. Was kann ich tun? Ich habe keinen Vertrag aber es ist viel Geld.. zusätzlich sind noch private Sachen von mir in der Wohnung die ich nachträglich laut ihren Aussagen nach dem Ausland abholen könnte.. nun antwortet sie mir nicht mehr, erhält aber meine Nachrichten. Der Kontakt war recht vertraut und ich weiß nicht weiter.
2 Antworten
Du kannst sie schriftlich zur Zahlung des Restbetrages auffordern (den Brief als Einschreiben schicken). Setze ihr dafür eine Frist i.d.R. 10 Tage bis zwei Wochen. Wenn bis dahin das Geld nicht auf deinem Konto eingegangen ist, wirst Du dir weitere Schritte vorbehalten. Das heißt im Klartext, dass Du einen Rechtsanwalt einschalten wirst.
Falls Du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest kannst Du alternativ beim zuständigen Mahngericht ein Mahnverfahren einleiten. Das geht auch online. Dann wird automatisch ein Mahnverfahren eingeleitet und sie bekommt einen gelben Brief vom Gericht mit einer Zahlungsaufforderung. Ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, interessiert das Gericht erstmal nicht. Das ganze ist für Dich kostenfrei bzw. kostet lediglich ca. 40€ wenn ich mich recht erinnere.
Sie hat dann wiederum eine Frist in der sie Einspruch gegen das Mahnverfahren einlegen kann, dass wissen aber viele nicht. Weil sie erstmal geschockt sind vom Gericht Post zu kriegen und zahlen die Summe dann meist. Wenn die Frist verstrichen ist und sie kein Einspruch eingelegt hat, ist die Zahlungsaufforderung rechtsgültig und ein Gerichtsvollzieher wird beauftragt die Summe für Dich einzutreiben, sofern sie den Betrag nicht schon bezahlt hat.
Wenn sie allerdings Einspruch einlegt ist die Sache im Prinzip vom Tisch bzw. für das Gericht erledigt. In dem Fall müsstest Du dann einen Rechtsanwalt beauftragen oder das Geld abschreiben, wenn Du dir keinen Anwalt leisten kannst bzw. keine Rechtsschutzversicherung hast.
Kann man Verträge über Whatsapp schließen? Ja, natürlich. Außer es gibt für diese Art von Verträgen bestimmte Formvorschriften oder diese wurden extra vereinbart. Es reicht also für einen wirksamen Vertrag absolut aus, wenn dem Chatverlauf der wesentliche Inhalt des Vertrages zu entnehmen ist.