Wie beantrage ich einen Erbschein?
Hallo,
vor einiger Zeit ist meine Mutter verstorben. Mein Vater lebt noch und ich habe eine Schwester. Wir 3 sind die einzigen Erben. Wir haben jetzt vom Amtsgericht einen Brief bekommen, in dem steht dass wir einen kostenpflichtigen Erbschein benötigen, da meine Eltern gemeinsam ein Haus hatten.
1) Den Erbschein kann man anscheinend über einen Notar beantragen oder auch durch einen persönlichen Termin beim Amtsgericht. Ich nehme an, dass das über einen Notar deutlich teurer ist. Weiss jemand etwas dazu?
2)Der Nachlasswert muss im Erbscheinantrag angegeben werden. Im Nachlass ist zum Einen Geld, zum Anderen das Haus. Müssen wir jetzt den Wert des Hauses bestimmen lassen? Wenn ja, wer macht so etwas?
3) Unser Vater wohnt noch in dem Haus. Eigentlich wäre es für meine Schwester und mich völlig OK, wenn wir auf das Erbe am Haus verzichten würden (da wir davon aus gehen, dass wir nach seinem Tod das Haus erben). Aus steuerlichen Gründen (Freibetrag und "Verjährung" des verbrauchten Freibetrags) wäre es aber wahrscheinlich sinnvoller, wir würden zumindest auf dem Papier das Erbe am Haus antreten. Sehe ich das richtig?
Vielen Dank!
6 Antworten
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Ja, das siehst du richtig. Wenigstens auf dem Papier, denn wenn Vater ein Pflegefall würde und der Staat bezahlen müßte, dann ist das Erbe weg.
Den Erbschein kann man auch persönlich beim Amtsgericht beantragen, das ist preiswerter und das Haus schätzt ein Gutachter.
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Ihr benötig den Erbschein nur wenn ihr jetzt mit ins Grundbuch wollt, aber auch das kostet alles wieder hohe Gebühren, laß es doch so wie es ist, ihr braucht überhaupt nicht reagieren, laßt euren Vater im Haus wohnen und gut ist.
ist das Haus mehr als 800.000 € wert?
wenn nicht werdet ihr wenn irgendwann mal eurer Vater verstirbt nicht über den Freibetrag von 400.000 € pro Kind kommen und somit braucht ihr dann auch keiner Erbschaftssteuer zahlen.
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das würde ich nicht machen. Denn wenn der Vater wieder heiraten sollte, dann sieht es mit dem Erbe schlecht aus. Auch, wenn er ein Pflegefall würde und der Staat bezahlen sollte, dann auch.
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in der Sache hast du ja Recht, aber der Vater ist 86 Jahre alt, daher schließe ich eine Hochzeit aus, aber mit dem Pflegefall gebe ich dir Recht obwohl er mit 80 noch topfit war (habe ich in anderen Fragen des FS recherchiert)
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Wir haben einen Brief vom Amtsgericht bekommen dass ein Erbschein notwendig sei. Warum weiss ich nicht. Das Haus an sich ist nicht sonderlich wertvoll (ziemlich heruntergekommen), aber es ist in einer guten Lage in einer teuren Stadt, es könnte theoretisch mehr als 800000 wert sein,
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Wenn es nur über den Erbschein geht kann dier Erbengemeinschaft einen gemeinsamen Erbschein beantragen und einen bestimmen die vollmacht auszuüben z.b. auf Bankkonten zuzugreifen. Den Wert der Immobilie kann man schätzen, die Gebühren hängen zwar auch davon da geht es nur um die grössenordnung.
Unabhängig davon sind die Rechte der Miterben. Wer kontovollmacht hat ist natürlich den mirerben gegenüber verpflichtet zu einer Abrechnung.
Ein Verkauf Aufteilung oder eine Übertragung der Immobilie ist immer nur mir Notar möglich. Der entwirft einen Vertrag, und wenn der im Rahmen eines Vertrags zwischen den Erben tätig wird, macht es Sinn ihn auch den Erbschein besorgen zu lassen. Seine Gebühr hängt vom Wert der Immobilie ab .. Vollmachten, Kopien Anträge sind peanuts dagegen.
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1) Der Notar kann noch Schreibauslagen und Dokumentenpauschale berechnen, aber die Hauptgebühr ist identisch
2) Beachtet, dass die Mutter nur Eigentümer eines halben Hauses war. Ein Schätzwert ist ausreichend, Gutachten ist nicht nötig.
3) Erbe ausschlagen macht keinen Sinn , aus mehreren Gründen. Abgesehen davon kann man Erbe nur ganz ausschlagen, nur am Haus - geht nicht.
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Das heisst Du hältst es für das beste, einen Notar zu beauftragen, das Erbe anzunehmen und den Hauswert selber zu schätzen? Das Problem dabei ist dass ich nicht die geringste Ahnung habe was das Haus wert sein könte
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Ich persönlich würde zum Gericht gehen. Evtl von der Entfernung abhängig.machen.
Der Wert - vielleicht mit Objekten in der Umgebung vergleichen die aktuell auf dem Markt sind, vielleicht mit der Immobilienabteilung der Hausbank reden oder jemand aus dem Bekanntenkreis. Oder eben doch ein Gutachten - vorher das Thema Kosten klären.
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Zunächst einmal mein aufrichtiges Beileid.
Nach § 2353 BGB ist allein das Nachlassgericht für Deinen Antrag zuständig.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2353.html
Den beschriebenen Vorteil sehe, ich offen gestanden, nicht.
Wo bekomme ich denn so einen Gutachter her?