Wg Nutzungsrechte?
HI,
ich habe einen Untermieter der mir auf die Nerven geht, er ist geizig und mMn. asozial eingestellt.
Im Untermietvertrag ist die Nutzung der Küche eingeschlossen.
Ich bin Hauptmieter und sämtliche Geräte (Herd,Kühlschrank,Ofen,Waschmaschine,Trockner,Mixer,Toaster) habe ich bezahlt.
Er hat mich sehr verärgert und meine Frage ist ob ich ihm die Nutzung dieser Geräte untersagen darf (oder Geld für die Nutzung fordern)?
Ich möchte damit eigentlich nur einen Standpunkt untermauern aber dazu müsste ich mich eben auf der sicheren Seite wissen, denn er ist auch ein kleiner Klugscheißer und kennt sich mit Gesetzen ganz gut aus.
Gruß
4 Antworten
Das wird wohl nicht möglich sein, da ja die Küche (und bisher ja auch die Nutzung der Elektrogeräte) Bestandteil des Vertrages ist.
Da wird Dir wohl nur die Kündigung bleiben, wenn der Typ so ärgerlich ist. Bei der derzeitigen Wohnungsnot findest Du wahrscheinlich schneller einen neuen Mieter, als wie der alte draussen ist.
Er bezahlt doch schon für die Geräte!
In dem Untermietvertrag ist die Nutzumg der Küche doch extra aufgeführt, und in der Nutzung der Küche sind die E-Geräte mit enthalten. Sonst wäre die Küche ja nicht standesgemäß zu benutzen.
Warum nicht? Er könnte den ja nehmen und nach Gebrauch mit in sein Zimmer nehmen. Da hast du dann keinen Zugriff mehr drauf.
Demnach kann ich das auch machen oder? z.B. den Kühlschrank in mein Zimmer stellen^^ Wie gesagt ich möchte dem Kerl eigtl nur zeigen, dass asoziale Behandlung sich nicht toll anfühlt, würde den KS auch bestimmt nach kurzer Zeit wieder freigeben
Könntest du machen.
Allerdings gab es ja wohl eine Besichtigung bevor er unterschrieben hat. Also hat er die Nutzung der Küche inkl aller zu der Zeit eingebauter Geräte mit gemietet. Jetzt bist du verpflichtet ihm diese Geräte funktionsfähig zur Verfügung zu stellen.
Du sagst es doch selbst im Untermietvertrag ist die Küche mit eingeschlossen. PUNKT
Wenn du dafür hättest extra Geld verlangen wollen hättest du das vor unterschreiben des Untermietvertrages machen müssen.
ok und da sind dann auch alle geräte mit drinnen ? nicht nur die basics? also kühlschrank und ofen ok aber ne waschmaschine zb ist ja kein küchengerät
Du möchtest ihm also die Zubereitung von Nahrung nachträglich verwehren, weil er dich "geärgert" hat?
Was du tun könntest?
Mal ein bisschen erwachsener werden. Zudem deutlich überlegen ob du ein geeigneter Mensch als Untermieter bist, wenn du wegen bestimmter Dinge bereits solche Maßnahmen erwägst.
Wenn du schreibst dass du ihm den Zugang zu einem vorher vertraglich vereinbarte Bereich verwehren willst, weil er sich auf nicht näher erklärte Weise blöd verhalten hat, dann ist das kindisch. Dazu muss man die näheren Umstände nicht kennen. Erwachsene Menschen reden miteinander oder ziehen Konsequenzen, aber sie fangen nicht an sich zu pädagogischen Zwecken gegenseitig zu behindern.
Mit ihm kann man nicht wirklich erwachsen reden, dass wirst du mir einfach glauben müssen.
Mir geht es hier mehr um Semantik, natürlich darf er weiter in die Küche aber muss ich auch alles in der Küche mit ihm teilen?
Also Vom kleinen Löffel über sämtliche Töpfe, Rührgeräte, Mixer, Ofen ,Kühlschran,k Waschmaschine etc?
Kann ich die Waschmaschine in den Flur stellen und dann die Nutzung untersagen ?
Ich bin ja durchaus deiner Meinung, dass so etwas nicht der richtige Weg (kindisch) ist aber an diesem Punkt haben wir die Abzweigung zum richtigen Weg schon mehrfach verpasst, ohne dich jetzt mit Details langweilen zu wollen.
Ich wollte dich auch nicht persönlich beleidigen oder so?
Gruß
Du weist ja weder über mich noch über ihn noch über die Situation auch nur das allergeringste, aber trotzdem danke für deinen sehr erwachsenen Rat, der obendrein äußerst hilfreich ist ^^
Er/sie ist der VERmieter, nicht der Untermieter
zum Thema:
du hast im untermietvertrag die nutzung erlaubt, also bleibt dir nur das untermietverhältnis zu kündigen und dir den nächsten Untermieter besser anzuschauen und ggfs auf persönliche Empfehlungen zu vertrauen...
Ok und das gilt dann auch für die Waschmaschine und den Trockner? Das sind doch eigtl eher keine Küchengeräte?
Hmm ja ergibt schon Sinn aber er hat z.B. einen Reiskocher gekauft, also nach dem Einzug und sagt ich darf den nur benutzen wenn ich die Hälfte bezahle. Das wäre dann nach dieser Logik doch auch nicht in Ordnung oder?