WG gründen?

1 Antwort

Eine Wohngemeinschaft besteht aus mehreren Bedarfsgemeinschaften, sodass für jede Bedarfsgemeinschaft die den Personen entsprechende Angemessenheitsgrenze gilt.

Die Angemessenheitsgrenze ist wohnortabhängig.

Bei der Prüfung der Angemessenheit kommt es allein auf die Kosten der Unterkunft und Heizung an; Größe, Raumaufteilung oä. sind unerheblich.

Soweit ein Umzug nicht erforderlich/zugesichert ist, werden jedoch innerhalb des Vergleichsgebietes höhere Kostenpflichtige der neuen gegenüber der alten Wohnung nicht übernommen.

Womöglich wird geprüft, ob es sich tatsächlich um eine Wohngemeinschaft handelt.