Werden bei Dropshipping Einkommen automatisch die Steuern abgezogen?

4 Antworten

Werden bei Dropshipping Einkommen automatisch die Steuern abgezogen?

Nein das ist eine gewerbliche Tätigkeit ohne wenn und aber. Somit bist du als selbstständiger Unternehmer wie jeder andere Gewerbetreibende auch dafür verantwortlich selbstständig dich um deine Steuern zu kümmern. Das übernimmt keiner für sich.

kann ich das Geld was ich mir dadurch verdiene unbedenklich auf mein Paypal Konto überweisen und es dann irgendwo abheben

Wenn es ein PayPal Geschäftskonto ist, ja. Auf dem PayPal Privatkonto hat eine gewerbliche Tätigkeit nichts zu suchen.

meine zweite Frage ist sobald ich es auf mein Paypal Konto überweise sind da dann schon automatisch die Steuern abgezogen?

Nein. Einmal in ausführlich:

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden (und nicht erst ab der ersten Auszahlung, also schon vorher) ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

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Ach, Kind...

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher ein Existenzgründerseminar besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.


Keinahekwiwnw18 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 00:39

Oh ok und sorry nochmal das ich vergessen hab mein alter hinzufügen und die antworten umsonst waren und ich fühle mich irgendwie schlecht ich entschuldige mich zutiefst für die umstände

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das ist weit komplexer als du dir das ausmalst . Kurz nein du musst die Einkommenssteuer und ab einem gewissen Umsatz (den du wahrscheinlich nicht erreichen wirst) den Umsatz versteuern. Wenn du das wirklich durchziehen möchtest beachte was Blitzwurf geschrieben hat. Mein Rat geh zu einem Steuerberater. Nur so viel vor ab, wenn du 100€ verdient hast gehören davon 50€-60€ nicht dir 🥳


Also wenn du nicht mal weißt das du deine Einnahmen dem Finanzamt melden musst startest du nirgendwo durch.

Dropshipping macht dich übrigens auch wahrscheinlich nicht reich. Du musst schon auch Leute finden die dir deinen Alibaba Müll für 300% Aufschlag abnehmen.

Achso und tuh dir den Gefallen keinen Kurs zu kaufen. Das Basiswissen gibt es umsonst im Internet. Dropshipping ist nicht wirklich komplex und SEO auch nicht.

Wenn du glück hast verdienst du ein paar Euro damit, vielleicht kannst du sogar von Leben wenn du gut bist. Die Millionengewinne erfordern aber extrem viele Aufträge wenn deine Profitmarsche bei 1-20€ pro Auftrag liegt. Finde mal 200k Blödmänner die 20€ bei nem Plastikspielzeug von Alibaba draufzahlen...

Soviel Clicks bekommst du wahrscheinlich nicht mal auf ein Youtube video.