Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall ( erster Arbeitstag)?

3 Antworten

Wenn es ein Arbeitsunfall ist dann die BG. Die Frage die du dir da stellen solltest ist eher ob es ein Arbeitsunfall ist oder nicht.

Als Beispiel, gehst du während deiner Arbeitszeit aufs Klo gilt das als privat zeit und ist damit kein Arbeitsunfall sollte dabei etwas passieren. Ich kann mir Vorstellen das es hier ähnlich ist.

Das würde ich aber eben prüfen lassen. Als ersten Ansprechpartner würde ich dir mal deinen Chef oder die Personalabteilung Fragen. Wenn die dann sagen es ist kein Arbeitsunfall bleibt dir immer noch die Möglichkeit einen Anwalt oder ähnliches dazu zu befragen.

Auch dein Artzt kann dir da eventuell Auskunft geben. Im Zweifelsfall entscheiden sowas aber ein Gericht.


Mert1994DU 
Beitragsersteller
 11.11.2020, 15:25

Vielen Dank ich werde die Personalabteilung gleich mal anrufen, falls es der Fall ist, muss ich selber die BG kontaktieren? Oder bekomme ich Post

liebe Grüße

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Osterkarnigel  11.11.2020, 18:08
@Mert1994DU

Bin ich mir nicht sicher aber das würde dir im Zweifelsfall auch die HR sagen. Sowas solltest du sowieso immer sofort melden.

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In der Pause, um etwas zum Essen zu holen, ist das kein Arbeitsunfall, sondern sog. eigenwirtschaftliches Handeln und nicht durch die BG versichert. Du hast jedoch die übliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG (6 Wochen) und danach den Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.
Und falls Du es noch nicht wissen solltest: Während der Probezeit kann Dich Dein AG jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mert1994DU 
Beitragsersteller
 11.11.2020, 16:08

Hallo jo3591 , mir ist auch zu Ohren gekommen das der Arbeitgeber wenn man in der ersten Woche krank ist nicht für die lohnfortzahlung aufkommt.

Beim Arzt und im Krankenhaus wurde der Fall als Arbeitsunfall eingestuft.

Bei wem oder wo muss ich mich melden um mir meinen Lebensinhalt zu sichern ich denke das ich 2-4 Wochen ausfalle.
liebe Grüße

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Jo3591  11.11.2020, 16:27
@Mert1994DU

Die Einstufung durch die BG ist maßgebend, aber das braucht Dich nicht zu stören, Deine Behandlung zahlt ja im Zweifelsfall die Krankenkasse. Daß der AG in den ersten 4 Wochen keine Lohnfortzahlung leisten muß, stimmt.

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