wer vergibt straßennamen?

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Die Straßennamen in einem Ort werden i.d.R. vom Gemeinderat oder der Stadtverwaltung erdacht.

Dabei sind einige Dinge zu beachten. Z.B. darf keine Straße z.B: im anderen Ortsteil den gleichen Namen schon besitzen.

Die Neubaugebiete erhalten meistens Namen nach einem Schlüssel, so dass dort vergleichbare Namen existieren. Z.B: nach Künstlern oder anderen Städten.

In Datteln wird heute eine Ausnahme der Regel begangen. Die Bewohner des Ortsteil Horneburg stimmen heute (!) abend ab, welchen von vier vorgeschlagenen Namen die neue Ortsumgehung bekommen soll. Der Gemeinderat will diese Wahl dann übernehmen.

Im Mittelalter gaben Anwohner den Strassen die Namen. Im 19. Jahrhundert setzten staatliche Maßnahmen für die Benennung ein. Durch die Verordnung des Reichsministers des Innern über die Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken vom 1. April 1939 wurde der Bürgermeister für zuständig erklärt. Er sollte sich mit der Ortspolizeibehörde absprechen. Seit 1935 wurde es den Gemeinden zur eigenen Verantwortung zugewiesen. Allerdings bedurfte die Straßenbenennung vorher noch der Zustimmung des Beauftragten der NSDAP. Nach 1945 wurde das weitestgehend beibehalten, nur die NSDAP-Klausel fiel weg. Und heutzutage ist es halt so. Die Benennung der Strassen obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung und da fällt die Entscheidung über die Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken in den Aufgabenbereich der Stadtverordnetenversammlung als oberstem Beschlussorgan.

Für Straßennamen ist die Stadtverwaltung zuständig. In größeren Städten, wie z. B. Berlin, die jeweiligen Bezirke.

gemeinderat.. und in städten wird es arbeitsgruppen überlassen. mögliche vorschläge werden berücksichtigt

die jeweilige Kommune - also Gemeinde, Stadt