Wer trägt beim neuen Käuferschutz von ebay-KLEINANZEIGEN die Kosten für das Rücksendeporto?
Wenn man z.B. einen Artikel erhält der nicht wie beschrieben ist und man daraufhin Gebrauch vom neuen Käuferschutz von ebay-kleinanzeigen macht, wer zahlt dann die das Porto für die Rücksendung und wie läuft das überhaupt ab. Mag jemand mal möglichst detailliert von seiner Erfahrung berichten?
Wie wird überhaupt entschieden, wenn der Mangel optisch gar nicht erkennbar ist? Schickt man den Artikel dann jemanden zur Überprüfung zu?
(Das hat NICHTS mit ebay zu tun! Und das hat auch NICHTS mit PayPal zu tun! Ich wiederholde: Der Käuferschutz von ebay-kleinanzeigen hat NICHTS zu tun mit der Website ebay.de oder dem Käuferschutz von PayPal!)
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das geht zu Lasten des Handelspartners, der die Rücksendung zu vertreten hat. "Nicht wie beschrieben" ist ein Sachmangel, also hat die Kosten der Verkäufer zu tragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das geht zu Lasten des Handelspartners, der die Rücksendung veranlaßt.
Die Veranlassung kann neben vielen anderen Gründen auch ein Qualitätsmangel der Ware sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wer ist denn der Handelspartner der die Rücksendung veranlässt? Käufer, Verkäufer oder der Streitschlichter (ebay-kleinanzeigen)?