Wer muss sich auf dem Blatt "SCHUFA-Hinweis zu Mietanträgen" bei "Mietinteressent 1 / Bürge" eintragen (Bild angefügt)?
Hallo zusammen. Ich bin gerade, dabei sämtliche Formulare für einen anstehenden Mietvertrag auszufüllen. Unter anderem habe ich da das Blatt "SCHUFA-Hinweis zu Mietverträgen" erhalten. Nun ist es so, dass mein Vater für mich bürgt. Demzufolge ist er der Bürge. Ich miete die Wohnung allein. Demzufolge bin ich der Mitinteressent. Auf dem Blatt stehen aber nun zwei Spalten: "Mietinteressent 1 / Bürge" und "Mietinteressent 2". Letzteren gibt es theoretisch nicht, da ich allein miete.
Wer muss sich jetzt in die erste Spalte eintragen? Der Mietinteressent (ich) oder der Bürge (mein Vater)?
1 Antwort
Gehe einfach mal davon aus, dass Du keinen Bürgen nötig hättest, wenn Dein Einkommen und Deine Schufa in Ordnung wären.
Dein Vater will also Bürgen und stellt damit die "Umgehung" der ersten beiden Kriterien dar. Das funktioniert aber auch nur, wenn Einkommensnachweise und Schufa Deines Vaters in Ordnung sind. Also ist an dieser Stelle der Bürge interessant.