Wer muss den Einbau eines Wasserzählerbügels bezahlen?
Vor 48 Jahren wurde vom Wasserversorger der Hausanschluss gelegt und wie üblich, der Anschluss als Pauschale in Rechnung gestellt. Zwischenzeitlich wechselte der Versorger zweimal. Die Wasseruhr wurde regelmäßig ausgetauscht. Der jetzige Versorger beanstandete nach dem letzten Wechsel der Wasseruhr, dass die Zuleitung bis nach der Wasseruhr nicht ordnungsgemäß befestigt sei und möchte einen Wasserzählerbügel zu Lasten des Grundstückseigners anbringen lassen.
3 Antworten
Hallo,
maßgeblich ist die Wasserabgabesatzung des jeweiligen Versorgers.
Diese Einbaugarnitur erleichtert mit seinen zwei Schiebeteile links und rechts das regelmäßige Wechseln des Wasserzählers
Bei uns würde das so gehandhabt das diese Wasserzähler- Einbaugarnitur vom Hauseigentümer anzubringen und zu zahlen ist.
Über die Hausanschluss Leitung bestimmt der Versorger. Das sieht so aus dass 1. ein Absperrventil, 2. diese Einbaugarnitur mit Wasserzähler, 3. Absperrventil mit Rückflußverhinderer/KFR), 4. Druckminderer verbaut sein muss.
Die Unterhaltspflicht jedoch liegt beim Hauseigentümer was wiederum heist das dieser auch zahlungspflichtig ist.
Gruß Hafimann
Die AGB's des Wasserversorgungsunternehmens lesen.
Speziell den Passus: Leistungsgrenzen
Viele Grüße
docgrizzly
Damit muss die Verbandsgemeinde den Bügel bezahlen, denn der Absperrhahn (2ter) ist ja hintern dem Zähler.
Obwohl der Haltebügel zwar logischerweise zu einem normkonformen und modernen Hausanschluß dazugehört, kann es aber trotzdem sein, daß Ihr Versorger diesen lt. AGB's ausschließt. Wäre zwar nicht die feine Englische, aber durchaus möglich.
Lassen Sie sich am besten vom Versorger die eingeschlossenen Leistungen sowie deren gelieferte und montierte Einzelkomponenten von der Anbohrschelle der Straßenleitung bis zum Abgangsanschlußgewinde des Absperrventiles nach dem Zähler schriftlich belegen.
@ docgrizzly Es gibt keine AGB´s des Versorgers. Es existiert lediglich eine Satzung, in der zu diesem speziellem Punkt nichts aufgeführt ist.
Ne Rohrleitungsbefestigung gibts im jedem Baumarkt, ca. 2-3€ ! Wasserzählerbügel hab ich noch nie gehöhrt, ist wohl Beamtendeutsch und kostet warscheinlich 300€ !
Das ist kein Beamtendeutsch. WZ- Bügel ist eine eigene Wandbefestigung, in die der WZ samt den erforderlichen Armaturen eingebaut wird.
Mann lernt ja nie aus, danke ! Ist wohl eine Freischwebende Wasseruhr ! Aber warum sollte jezt eine neue Halterung angebracht werden ? Ist doch nur aus Beqemlichkeit des Versorgers zwecks Uhrenwechsels zu Lasten des Eigentümers ! Oder gibt es neue Vorschriften ?
Der voraussichtliche Kostenvoranschlag für den Wasserzählerbügel (es handelt sich wohl um die aus Gold gefertigte Ausführung) beläuft sich auf 349,08. Allerdings darf man selbst am Hausanschluss (Eigentum des Versorgers) nichts verändern, also ist es mit einer selbst angebrachten Rohrleitungsbefestigung nicht getan.
Das ist die Befestigung für dne Wasserzähler, weil der ja zwei Absperrventile haben muß.
Die zwei Absperrventile sind bei uns auch ohne den Wasserzählerbügel vorhanden. Meines Erachtens geht es dem Versorger nur um eine vereinfachte Montage zum Wechsel der Wasseruhr.
Satzungsauszug: Die Verbandsgemeinde ist Eigentümerin des gesamten Grundstücksanschlusses bis einschließlich der Messeinrichtung. Sie lässt diese von der Straßenleitung bis zur Hauptabsperrvorrichtung einschl. des Absperrhahnes hinter dem Wasserzähler herstellen, erneuern, ändern, unterhalten und beseitigen.