Wer kommt nach Wasserschaden für neue Wohnung auf?

wattdennnu2  17.07.2024, 14:35
und alle Möbel nicht mehr zu verwenden

Überschwemmung?

Kallikalla 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 15:56

In der Wand ist ein Wasserroh geplatzt und sie war auch zu dem Zeitpunkt nicht zuhause

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie kann die Miete zu 100% kürzen und davon woanders unterkommen. Pension o.ä.

Hotelkosten zahlt die Hausratversicherung der Bekannten, welche sie ja sicherlich hat, oder? Der Vermieter ist nur zuständig, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat und und somit haftet.


Gerhart  17.07.2024, 14:50

Ein Wasserschaden ist durch die Immobilienversicherung des Hauses gedeckt, der Vermieter muss diese Vers. benachrichtigen. Du musst deine Hausratvers. benachrichtigen. Die Mietminderung 100% kann der Vermieter bei der Immovers. als Folgeschaden auszahlen lassen. Deinen Hausratschaden regelt deine Vers. Diese Versicherungen sind kein Pflichtversicherungen.

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In der Wand ist ein Wasserroh geplatzt und sie war auch zu dem Zeitpunkt nicht zuhause

....aber...

...ist nun komplett unbewohnbar und alle Möbel nicht mehr zu verwenden...

Die Aussagen passen nicht zueinander. Die Wahrheit wäre hilfreich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

Kallikalla 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 23:02

Warum sollte ich hier lügen? Die Dame schläft im Keller . Das macht sie nichtt aus Spass .Es geht auhc nicht um mich sondern um eine Bekannte .

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wattdennnu2  19.07.2024, 07:45
@Kallikalla

Versuche bitte nicht, einen Versicherungsmakler (65) auf den Arm zu nehmen. Die Geschichte hat mindestens einen gewaltigen Haken!

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Kallikalla 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 11:47
@wattdennnu2

Ganz ehrlich , ich bin zwar erst 60 und demzufolge kein kleines Kind mehr . Ich habe gefragt , wer dafür zuständig ist , wenn in einer Mietwohnung ein Wasserschaden entstanden ist , diese nicht mehr bewohnbar ist und die Möbel unbrauchbar sind . Ich rede von einer kleinen Wohnung und nicht von einem Haus .Es geht nicht um mich. Ich wollte nur wissen , wer nun für die Unterbringungskosten zuständig ist , wenn sie denn eine findet . Noch und ich wiederhole mich , haust sie im Keller . Das bei dieser Sache ein Haken dabei sein soll , ist eine riesengroße Frechheit und an Arroganz nicht zu überbieten. Ich würde mich als gestandener Herr für so eine Aussage schämen . Anstatt mal auf die Frage zu antworten, wenn man doch so viel Jahre Berufserfahrung hat Haben Sie die " Wohnung" gesehen , um sich darüber ein Urteil bilden zu können ?

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wattdennnu2  19.07.2024, 12:24
@Kallikalla

...ich bearbeite seit 35 Jahren Schäden. Durch meine Erfahrung kann ich abschätzen, ob die Schadenschilderun plausibel ist, oder nicht. Und deine Schilderung ist nicht pausibel! Mein Nachfragen war ein Versuch, eine hilfreiche Antwort zu geben. Anscheinend ist das nicht erwünscht. Somit beende ich den Wortwechsel.

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Kallikalla 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:32
@wattdennnu2

Nachfragen wäre gut gewesen. Anstatt Behauptungen aufzustellen. Wir alle wollen dieser Dame nur helfen. Darum die vielen Fragen. Der Haken dabei ist , dass sie lieber im Keller lebt, anstatt in einer Wohnung . Ironie.

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