Wer kann mein Zeugnis entschlüsseln?

4 Antworten

Das Zeugnis lässt sich als 1- (ggfs. 2+) bewerten.

Grund: Es wurden viele äußerst positive Wörter wie beispielsweise "stets sehr große Einsatzbereitschaft", "sehr hohe Sorgfalt", "außerordentlich verlässlich", "weit überdurchschnittliche Arbeitsqualität" verwendet, die für eine 1 sprechen.

Da jedoch auch beispielsweise "stets mit gutem Erfolg" genutzt wurde, was nicht für eine 1 spricht (1 = stets mit sehr gutem oder überdurchschnittlichen Erfolg), ist die Note minimal abzuwerten.

Du kannst mit diesem Zeugnis sehr zufrieden sein und eine rechtliche Beratung ist meiner Meinung nach nicht nötig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich glaube, mit einem so guten Zeugnis darfst Du sehr zufrieden sein und benötigst keinen Anwalt.

Ich lese hier als „Gesamtnote“ eine etwas schlechtere 1 raus. (1-)

Also nichts, was problematisch wäre. Insbesondere, wenn der nächste Job jetzt zumindest gleichwertig ist, oder man diesen in einer späteren Bewerbung sogar als Aufstieg oder neue Herausforderung auf gleicher Ebene verkaufen kann und es nicht offensichtlich eine Herabstufung ist.

Schließlich würde man eine Führungskraft, die nicht geeignet ist, nicht intern auf eine mindestens gleichwertigere Position umsetzen.

Da bedarf es keiner Anwälte und damit kannst Du Dich ruhigen Gewissens überall mit bewerben.

Auch von mir die Bestätigung: Das ist ein mindestens gutes, tendenziell sehr gutes Zeugnis, welches du völlig problemlos jeder folgenden Bewerbung beilegen kannst.

Kleine Abwertungen in Richtung "gut" gibt es überall dort, wo nur gut steht (Berufliche Weiterbildung z.B.).

Ich lese aber keine "Stolperfallen" (also positiv geschrieben - negativ gemeint) heraus.

Das passt alles, viel Erfolg!