Wer ist in der Beweispflicht: Kunde bezahlt 5 Brötchen, Bäcker packt nur 4 in die Tüte, Kunde bemerkt es erst daheim?
Wenn der Kunde am nächsten Tag bemerkt, dass er nur 4 Brötchen bekommen hat, kann er das noch reklamieren?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Einzelhandel
Wenn du etwas reklamieren willst, bist du auch in der Beweispflicht. Und das geht am besten, wenn man es direkt nach dem Kauf kontrolliert. Das gleiche Prinzip wie mit dem Wechselgeld.
Behaupten kann man hinterher viel.
Klar, wieso nicht.
Ist mir aber noch nie passiert.
Normalerweise packen die mir sogar noch etwas extra ein 😉