Wer hat erfahrung mit Aldi+Lidl,die produkte werden mit 3 Jahren Garantie aber wenn du innerhalb 8 Wochen nicht zurück gibst kann deine Geld Vergessen?
Wer hat erfahrung mit Aldi+Lidl,die produkte werden mit 3 Jahren Garantie aber wenn du innerhalb 8 Wochen nicht zurück gibst kann deine Geld Vergessen?Und das Gerät die du Gekauft hast kannst VERSCHROTTEN.
Ich habe in März 2016 ein Gerät gekauft und hat nicht genau Funktioniert da ich oft in ausland bin ( und erklährt ) habe nicht geschaft innerhalb der Zeit zurück zu geben;Lidl will jetzt nicht wissen;trotzt 3Jahren Garantie soll ich das Verschrotten,weil jetzt keine anspruch gibt. Also keine Rückerstattung,kein umtausch.
3 Antworten
(freiwillige) Garantie-> Hersteller, (gesetzliche) Gewährleistung-> Händler. Wobei nach 6 Monaten der Kunde beweisen müsste, dass der Fehler von vorhanden war. Ich habe trotzdem meine Wildlkamera von Hofer (öst. Aldi) schon 2x nach kanpp 2 Jahren umgetauscht bekommen (inzw. verbessertes Modell)
Dann musst du dich an den Hersteller wenden, nicht an den Händler.
Du verwechselst etwas! Lies mal hier:
http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115
"Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler und Garantie eine Angelegenheit der Hersteller ist."
Da musst du dich an den Hersteller wenden, nicht an den Laden wo dir das Produkt verkauft wurde. Lidl, Aldi, Media Markt, Saturn etc. haben mit Defekten innerhalb der Garantiezeit nichts zu tun.
Kann es sein, daß Du Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) mit Gewährleistung (gesetzlich vorgeschriebene Leistung des Händlers) verwechselst?
Falsch, der Händler gibt Gewährleistung das ein funktionsfähiges Gerat den Laden verlassen hat.und da man nach einem Jahr nicht mehr glaubhaft beweisen kann, dass das Ding kaputt aus dem Laden kam, muss man sich an den Hersteller wenden und die Garantie in Anspruch nehmen.
Es gibt allerdings auch Händler die im Rahmen der Kulanz das Gerät trotzdem zurück nehmen würden (ist allerdings freiwillig). Passiert aber bei Supermärkten mit Sonderposten eher seltener.
muss man sich an den Hersteller wenden und die Garantie in Anspruch nehmen
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Und da sie freiwillig ist, kann der Hersteller die Bedingungen festlegen. Also sollte man zunächst einmal diese Bedingungen ganz genau durchlesen, denn nicht jedes "Nichtfunktionieren" wird als Garantiefall anerkannt.
@ GanMar - das mit der freiwilligen Leistung ist schon klar. Ich habe dem Fragesteller ja nur versucht deutlich zu machen, dass er sich mit seinem Problem eben an den Hersteller wenden muss und nach fast einem Jahr nicht den Händler verantwortlich machen kann..
Falsch, man hat Garantie vom Vertragspartner, also vom Händler!