Wer darf das deutsche Sportabzeichen (Ausdauer) prüfen?

1 Antwort

Als Prüfer/rin darf nur tätig werden, wer im Besitz eines gültigen Prüferausweises, mindestens 16 Jahre alt, Mitglied in einem Sportverein ist und das DSA in dessen Auftrag abnimmt.

LG von Manfred

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