Wenn Zwillinge die Identität getauscht haben um den falschen Mann zu heiraten und es kommt raus, wie wird dann verfahren?
also bei der Hochzeit egal ob Standesamt oder Kirche haben schon diejenigen "Ja" gesagt, die dann zusammen waren. Aber der Eingetragene Vorname war falsch. Ist die Heirat dann ungültig oder muss einfach nur als wäre nichts gewesen die Personen ausgetauscht werden. Die Dokumente bleiben die selben?
Nun mal unter der Annahme, dass die beiden die zusammen sind auch zusammen bleiben wollen. Annullierung halt dann von Amts wegen, wenn das die Lösung wäre. Das heißt nach Annullierung würde gleich nochmal genauso geheiratet nur mit anderem Vornamen.
Wie ändert sich das wenn die beiden wieder zurück tauschen wollen? Oder ist das völlig egal und es wird streng nach Amtsregel verfahren. Wie wäre die dann.
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
2 Antworten
Wenn Zwillinge die Identität getauscht haben um den falschen Mann zu heiraten
es gibt keinen plausiblen Grund, das zu tun. Eineiige Zwillinge, von denen du hier sprichst, haben meist eine äußerst enge Bindung. Warum sollten die bei einem emotionalen Event wie der Trauung in der Kirche etwas "falsches" tun ... solche Spielchen kommen vielleicht vorher mal vor, doch nicht, wenn der Glaube echt ist. Des Glaubens wegen und der Zwillingsschwester wegen, der man so etwas nicht antun würde.
man kann dieses Drehbuch für Rosamunde Pilcher abkürzen: Bei Zwillingen passiert das gleiche wie bei x-beliebigen Personen, nämlich das, was wäre, wenn sich Herr Müller als Frau Meier ausgibt und Herrn Schmidt heiratet. Denn vor dem Gesetz sind sie gleich.
Die Hochzeit ist natürlich ungültig
Natürlich wird diese Betrug auch entsprechend hart bestraft
sie dachten halt das kommt nicht raus und da jeder jetzt das sorum annimmt bleibts auch so. doch dann kommt paar monate (oder sogar jahre) spöter doch jemand der es aufdeckt