Wenn mich jemand zu boden drückt und mir ins Gesicht schlägt darf ich ihn dann einen Messerstich verpassen?
Nehmen wir an er ist 180kg schwer setzt sich auf mich und schlägt ununterbrochen auf mich. Wehren ist nicht. Ich ziehe in dem moment mein Messer und steche solange auf ihn ein Bis er nachgibt (2 Stiche)
Danach rufe ich Notruf und Polizei und dann ja.
Was würde auf mich zukommen?
Strafe? Keine strafe?
16 Antworten
Könnte als Notwehr durchgehen.
Da er mit der blanken Faust zugeschlagen hat ist das Körperverletzung. Der Sachverhalt wird derdifferenziert betrachtet. Deine Tat ist schwere Körperverletzung und wird Dir zur last gelegt und die Tatsache das Du ein Messer mitführst ist erschwerend. Um was für ein Messer handelte es sich?
Ach Blackbird76 google doch einfach mal 30 Sekunden "Notwehr Verhältnismäßigkeit" du wirst feststellen dass es in der Notwehr KEINE Abwägung der Verhältnismäßigkeit gibt. Du darfst tun was erforderlich ist. Auch wenn dies im Verhältnis schwerer wiegt als der damit abgewendete/beendete rechtswidrige Angriff.
Hoffe der Fs wird uns über den Verlauf seiner Verhandlung informieren und man wird sehen ob es stimmt oder nicht
Auch in einer hypothetischen Verhandlung gibt es bei der Notwehr keine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit.
Nehmen wir an er ist 180kg schwer setzt sich auf mich und schlägt ununterbrochen auf mich. Wehren ist nicht.
...ich frage mich gerade, woher du das Messer dann nimmst und wie du die Kraft aufbringst es dem Typ irgendwo rein zu stecken?
Klingt eher nach: Du wurdest verprügelt und als man von dir abgelassen hat, ziehst du das Messer und stichst zu. Das wäre dann keine Notwehr mehr!
Das hängt vom Richter ab. Als erstes wird der Staatsanwalt fragen, warum du mit Messer durch die Gegend läufst. Das mit Selbstschutz zu begründen ist problematisch. Ein Messer ist daher völlig ungeeignet!
Hast du ein Tierabwehr-Pfefferspray genutzt, dann kannst du immer sagen, dass du es gegen angreifende Tiere führst. Wenn du das gegen Menschen einsetzt, dann kannst du (bezogen auf die geschilderte Situation) es durchaus mit §32 StGB begründen. Zumal von Pfefferspray in der Regel niemand stirbt. Kurzum: Messer sollte man nicht führen, denn man ist im Fall der Fälle mit min. einem Bein im Knast. Selbst bei einem Stich, verblutet meist der Verletzte.
Das ist Notwehr, denn du kannst davon ausgehen, dass er dich entweder totschlagen will oder so oder so erdrückt/erstickt. Ich würde aber ein LEGALES Messer benutzen, sonst kommt auf dich auch ein Strafverfahren zu.
Das stimmt nicht.