Wenn man im Gefängnis ist muss man sich dann impfen lassen oder kann man das ablehnen, zum Beispiel; wenn der tetanus schutz nicht mehr ausreichend ist?

3 Antworten

Bei verpflichtenden Impfungen gilt die Vorschrift natürlich auch für Häftlinge. Ansonsten sind Impfungen für Gefängnisinsassen meines Wissens nach freiwillig.

Das mag man so geplant haben, allerdings schrieb ich bereits was mit diesem Gesetz passieren wird.

Nein muss man nicht, denn auch für Gefangene gilt Art. 2, Abs. 2 GG:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html


xyz911  12.04.2020, 18:16

Dieser Artikel verhindert aber keine Impfpflicht

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Artus01  12.04.2020, 18:26
@xyz911

Aber sicher doch, mal genau lesen, da steht nämlich:

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Auch die Verabreichung einer Spritze ist ein Eingriff in die "körperliche Unversehrtheit", selbst ein Schluckimpfung fällt darunter.

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xyz911  12.04.2020, 18:54
@Artus01

Lies doch mal richtig.

In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Also ist eine Impfung rechtlich machbar.

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Artus01  12.04.2020, 19:01
@xyz911

Natürlich kann man ein Gesetz einführen das zu einer Impung zwingt. Ein solches Gesetz gibt es aber nicht, warum wohl? Es ist nämlich mehr als fraglich dass ein solches Gesetz überhaupt erst in Kraft treten würde.

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Artus01  12.04.2020, 20:15
@xyz911

Das enthält keine Impfpflicht.

Es macht lediglich eine Unterbringung z. B. in Kindergärten von einer Impfung abhängig, auch darf man in solchen Einrichtungen nicht arbeiten wenn man nicht geimpft ist. Es kann jeder frei für sich entscheiden ob er solche Einrichtungen nutzt bzw. dort arbeiten will oder nicht.

Bewusst ausgenommen hat man davon klar die Schulen, denn diese müssen wegen der Schulpflicht besucht werden.

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xyz911  12.04.2020, 20:18
@Artus01

Es enthält sehr wohl eine Impfpflicht für Schüler und Kindergartenkinder, die bei Nichteinhaltung auch sanktioniert wird.

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Artus01  12.04.2020, 21:11
@xyz911

Ja, ist richtig. Es gibt allerdings bereits die erste Verfassungsklage dagegen und ich bin mir ziemlich sicher wie die Entscheidung ausfallen wird. Bis dahin wird es keine Bussgelder gegen Impfgegner geben, bzw. wird sie kein Richter bestätigen.

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xyz911  12.04.2020, 22:00
@Artus01

Das Gesetz ist bloß nicht verfassungswidrig. Und Bußgelder wird es sehr wohl geben, so ist es ja auch im Gesetz festgelegt.

Das Gesetz verfolgt ein sinnvolles Ziel und ist auch überfällig gewesen.

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Artus01  13.04.2020, 07:20
@xyz911
Das Gesetz ist bloß nicht verfassungswidrig.

Das zu beurteilen überlassen wir besser dem Bundesverfassungsgericht. Bis zu dieser Entscheidung wird es keine Bussgelder geben.

Das Gesetz verfolgt ein sinnvolles Ziel und ist auch überfällig gewesen.

Das interessiert das Bundesverfassungsgericht nicht. Dort orientiert man sich z. B. an der Verhältnismässigkeit gegenüber der Einschränkung von Grundrechten und die ist sehr zweifelhaft.

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