Wenn man einmal widerholt hat muss man raus von schule?
Also meine frage ist ich hab die 7te wiederholt bin jetzt neunte meine Lehrerin meinte ich muss die zehnte beantragen später wenn ich dieses schuljahr nicht schaffe muss ich dann raus von schule? ( bin in eine realschule in Brandenburg)
1 Antwort
Lies Dir mal den § 59 des Brandenburger Schulgesetzes durch, speziell den Punkt (3). Dort wird das Gymnasium erwähnt, aber nicht die Realschule. Dort steht, dass man die Schule verlassen muss, wenn man zwei Mal die 7. Klassenstufe wiederholen muss. Und wenn die Regelschulzeit in Brandenburg 10 Jahre ist, kann man Dich nicht vorher rausschmeißen.
Im Gymnasium wäre das noch nachvollziehbar, weil Du bei zweimaligem Wiederholen zwar das Gymnasium verlassen müsstest, aber nicht die Schule grundsätzlich.
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=186452,60
Gruß Matti