Wenn man eine Anzeige bekommt bleibt sie für immer in der Akte?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Redston,

aufgrund der Anzeige hast Du eine Vorladung von der Polizei bekommen - nehme ich an. Das ist soweit nicht tragisch, zumal Du noch keine 14 Jahre alt bist und damit noch nicht strafmündig im Sinne des Jugendstrafrechts.

Es bleibt deshalb in der Regel bei einer polizeilichen Verwarnung, die auch nur bei der Polizei bekannt ist und später nicht im Führungszeugnis steht.

Falls es Dir zu unsicher ist, gehe mit den Unterlagen und ggf Deinen Eltern zu einem Anwalt und mach nur eine Erstberatung. Das Honorar kannst Du vorher mit ihm verhandeln.

Gruß


Redston 
Beitragsersteller
 10.06.2010, 19:05

Da Habe ich noch Glück! Danke für die Info ja ich habe eine Einladung zum Gespräch bekommen

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Rechtstip  10.06.2010, 19:27
@Redston

Du kannst ruhig hingehen, musst aber außer Deinen Personalien (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) zur Sache nichts sagen - ist das Aussageverweigerungsrecht, das jedem zusteht.

Mein Rat als Anwalt - lieber nichts sagen, wenn Du Dir unsicher bist.

Hör Dir einfach an, was es für Beschuldigungen sind, sag nichts und dann zu Hause in Ruhe überlegen.

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Das kommt darauf an, wie alt Du bist. Jugendstrafen werden gelöscht. Die Anzeige ist aber nicht das wichtige, nur die Verurteilung ist das entscheidende.


Redston 
Beitragsersteller
 10.06.2010, 18:49

Ich bin 12

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Anzeigen werden soweit ich weiß nur für die Polizei einsichtbar Dokumentiert. Wenn sie zum Prozess und verurteilung gebracht wird dann bekommst du einen Eintrag ins Führungszeugnis. Bei nicht Kapitalverbrechen werden diese aber irgendwann wieder Entfernt

Hallo,

kommt drauf an, ob da was dran ist. Wenn was dran ist und es kommt zu einer Verurteilung, dann ist das in Deiner Akte.

Mit "Akte" meinste sicher Dein Führungszeugnis.

Es gibt bezüglich des Führungszeugnisses 3 verschiedene Versionen. Das erste ist das, was Du auf Anfrage selbst über Dich bekommst, z.B. für eine Bewerbung.

Da steht am wenigsten drin.

Die zweite Version ist die, die einige Behörden auf eigene Angfrage über Dich bekommen (z.B. beim Beantragen einer Erlaubnis zum Führen eines Luftgewehres).

Die dritte (übelste) Version ist die, die Polizei und Gerichte über Dich abrufen können. Da steht nämlich, auch wenn das Führungszeugnis nach 10 Jahren aus gesetzlichen Gründen gelösche (bereinigt) werden musste auch noch in der internen Strafverfolgungsdatei so ziemlich alles drin, was jemals gegen Dich vorgelegen hat. Das beinhaltet sogar Vermutungen und Verknüpfungen zum Freundeskreis (der ja eventuell auch mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein könnte).

Da musste schon detailliertere Fragen stellen, z.B. was wird Dir vorgeworfen, ist was dran, ist es nachweisbar und so weiter.

So pauschal kann ich das nicht beantworten.

ja, bleibt sie. Du nimmst sie mit ins Grab.