Wenn Ich einem Minderjährigen eine Sache geliehen habe wozu im die geschäftsfähig fehlt, wie kann ich sie zurückholen?

3 Antworten

Das ist jetzt mindestens deine vierte Frage zum Thema ohne das du genau beschreibst um was es geht. Jeder Rechtskundige (ich bin übrigens keiner) wird dir antworten "Kann sein, kann aber auch nicht sein, um was geht es denn genau?".

Ich schließe aus deinen "Fragen" dass du mit jemand anders vereinbart hast ihm oder ihr eine Sache auszuleihen und nun deine Entscheidung bereust und die Sache gerne zurück hättest. Bei einem solchen Geschäft die möglicherweise vorliegende eingeschränkte Geschäftsfähigkeit auszunutzen halte ich für ziemlich übel. Was man zugesagt hat soll man auch einhalten, gerade gegenüber Minderjährigen.


User242423 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 21:31

Soweit ich weiß darf ich hier so viele Fragen stellen wie ich will. Ja ich habe einen Minderjährigen eine Sache geliehen--was daran jetzt so schlimm sein soll engeht mir--nein die Rückgabe hat er mir nicht verweigert; ich habe diese Fragen nur aus juristischer Neugier gestellt.

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ich habe diese Fragen nur aus juristischer Neugier gestellt.

Dann stell sie doch mal so, dass man auch was dazu sagen kann. Da kommt es nämlich auf die Details an :-)

Bitte die Person die Sache herauszugeben und wenn die Person das nicht tun will, geh zu den Eltern und schildere da deine Situation.

Was das mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit zu tun hat... keine Ahnung. Ich meine... ja, das mag alles so sein, aber du würdest doch nicht klagen bevor du nicht versucht hast das Ding selbst herauszuverlangen, oder?