Wenn ich ein Onlineshop habe, kann ich mein Auto gewerblich anmelden, obwohl ich es nicht wirklich brauche?

2 Antworten

Erstmal wäre zu klären ob das Fahrzeug Privatvermögen oder Betriebsvermögen ist.

Steuerlich wird zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen unterschieden:

  • Notwendiges Betriebsvermögen: betriebliche Nutzung über 50%.
  • Gewillkürtes Betriebsvermögen: betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50% bewegen.
  • Liegt die betriebliche Nutzung unter 10% sind jene Wirtschaftsgüter als Privatvermögen anzurechnen

Ist das Fahrzeug Betriebsvermögen, sind sämtliche Aufwendungen Betriebsausgabe.

Jedoch musst du die Privatnutzung entweder mit der 1% Methode oder der Fahrtenbuchmethode versteuern.

Weiter ist die betriebliche Nutzung, unabhängig von der 1% Methode, nachzuweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

OhoshiYamazuki  26.08.2024, 22:58

Das war zu viel Info für einen der glaubt, nur weil er einen Onlineshop hat, das er dann billig ein Auto bekommt

3

Du musst die gewerbliche Nutzung nachweisen, das wird schwer.