Wenn ein Personalausweis gestohlen wurde und jemand mit diesem im Internet Geschäfte getätigt hat, kann man dann..?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein, das geht nicht.

Die Geschäfte die jemand so abwickeln kann basieren dann nur darauf, dass eine Kopie des Ausweises oder ein Bild davon hochgeladen wird. das lässt sich nicht verhindern. Daher solltest du deinen Ausweis sofort als verloren/gestohlen melden. Dazu hast du dann ein Datum. Erfolgte die Weiterleitung der Kopie/des Bildes nach deiner Meldung kann man davon ausgehen, dass das nicht du warst.

Die eID-Funktion lässt sich nur mit einer Geheimnummer nutzen, die nur dir bekannt sein sollte. Diese lässt sich bei Verlust/Diebstahl auch komplett sperren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

baykan 
Beitragsersteller
 22.07.2021, 10:41

Also kann er dann trotzdem weiter Geschäfte abwickeln trotz Meldung?

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PissedOfGengar  22.07.2021, 11:58
@baykan

Wie oben beschrieben ja. Aber du bist da halbwegs raus, weil du deinen Ausweis an nem bestimmten Tag ja als gestohlen gemeldet hast.

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baykan 
Beitragsersteller
 22.07.2021, 13:05
@PissedOfGengar

Aber für die Rechnungen von den bestellten Waren des Fremden muss man dann nicht mehr aufkommen, richtig?!

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Ich würde die Stelle kontaktieren, die dir den Ausweis ausgestellt hat.

Du solltest ja wohl noch wissen, wo das war, oder?