Wenn ein Personalausweis gestohlen wurde und jemand mit diesem im Internet Geschäfte getätigt hat, kann man dann..?
Hallo,
mal angenommen jemand ist im Besitz eines gestohlenen/gefundenen Personalausweises und hat bereits damit Geschäfte im Netz abgeschlossen, kann man dann im Nachhinein den Ausweis sperren lassen, so dass er diese Geschäfte zukünftig nicht mehr abwickeln kann?
Wenn ja, wie funktioniert das genau?
MfG
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PissedOfGengar/1653678834128_nmmslarge__383_80_479_479_8fe68c75f55cebd52336225bdb84e11d.jpg?v=1653678834000)
Die Geschäfte die jemand so abwickeln kann basieren dann nur darauf, dass eine Kopie des Ausweises oder ein Bild davon hochgeladen wird. das lässt sich nicht verhindern. Daher solltest du deinen Ausweis sofort als verloren/gestohlen melden. Dazu hast du dann ein Datum. Erfolgte die Weiterleitung der Kopie/des Bildes nach deiner Meldung kann man davon ausgehen, dass das nicht du warst.
Die eID-Funktion lässt sich nur mit einer Geheimnummer nutzen, die nur dir bekannt sein sollte. Diese lässt sich bei Verlust/Diebstahl auch komplett sperren.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PissedOfGengar/1653678834128_nmmslarge__383_80_479_479_8fe68c75f55cebd52336225bdb84e11d.jpg?v=1653678834000)
Wie oben beschrieben ja. Aber du bist da halbwegs raus, weil du deinen Ausweis an nem bestimmten Tag ja als gestohlen gemeldet hast.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aber für die Rechnungen von den bestellten Waren des Fremden muss man dann nicht mehr aufkommen, richtig?!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich würde die Stelle kontaktieren, die dir den Ausweis ausgestellt hat.
Du solltest ja wohl noch wissen, wo das war, oder?
Also kann er dann trotzdem weiter Geschäfte abwickeln trotz Meldung?